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Blaulichtreport für Jülich, 18.09.2024: Einbrecher nutzen kurze Abwesenheit der Bewohner aus

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Einbrecher nutzen kurze Abwesenheit der Bewohner aus

Jülich (ots) -

In der Gutenbergstraße brachen am Dienstag (18.09.2024) bislang unbekannte Täter in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses ein.

Die kurze Abwesenheit der Bewohner nutzten die Einbrecher aus und verschafften sich Zutritt zu der Wohnung. Dort durchwühlten Sie mehrere Räume und entkamen anschließend unerkannt. Bei dem erlangten Diebesgut handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um Bargeld und Schmuck mit einem Wert im mittleren vierstelligen Eurobereich. Die Tatzeit lässt sich auf die Zeit zwischen 11:35 Uhr und 11:55 Uhr eingrenzen.

Zeugen, die in dem genannten Zeitraum etwas Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der 02421 949-6425 bei der Leitstelle zu melden.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass eine sogenannte Wertgegenstandsliste entscheidend dafür sein kann, dass entwendete Gegenstände nach einer Tat zugeordnet werden können. Fertigen Sie doch auch einmal eine Liste an, die Ihre Habseligkeiten aufzählt. Darin sollte die Art des Gegenstands, der Hersteller, eine Individualnummer und eine Beschreibung enthalten sein. Nach Möglichkeit listen Sie noch den Kaufpreis auf und legen eine Quittung dazu. Ein Foto des Gegenstands würde die Auflistung dann noch perfektionieren. Ein Beispiel einer solchen Wertgegenstandsliste finden Sie im Internet auf der Seite des Netzwerks "Zuhause sicher" unter https://www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/sicherheitstechnik/wertsachen .

Diese Meldung wurde am 18.09.2024, 10:49 Uhr durch die Polizei Düren übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Düren

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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