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Aktuelles zum Bahnverkehr im VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 26 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal

Im VRR werden Einschränkungen im Bahnverkehr gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Leonid Andronov

Im VRR kommt es am 18.09.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 26. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 26 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

TypDatumUhrzeit
Beginn:18.09.202407.00 Uhr
Ende:18.09.2024,12.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:18.09.202406.24 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RB 26 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RB 26 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RB 26 , Koblenz Hbf (07:38) - Oberwesel (08:07) RB 26 , Mainz Hbf (11:32) - Oberwesel (12:34) RB 26 , Mainz Hbf (09:34) - Bingen (Rhein) Hbf (10:06) RB 26 , Bingen (Rhein) Hbf (10:56) - Mainz Hbf (11:26) Bitte nutzen Sie den Folgetakt und die Züge der Linie RE 2."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

Was gehört zum VRR-Gebiet?

Fast das gesamte Ruhrgebiet ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, daneben auch Düsseldorf sowie die Orte und Landkreise des Niederrhein sowie das Bergische Land.
Daneben sind neben Düsseldorf zahlreiche Großstädte wie Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen zum VRR. Weil auch Wuppertal Teil des Verkehrsverbundes ist, darf mit dem VRR-Ticket auch die legendäre Schwebebahn benutzt werden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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