Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 50. gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Bei Dortmund kommt es am 17.09.2024 und am 18.09.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 50. Das Problem ist eine Folge der kurzfristigen Erkrankung von Personal. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Dortmund im Überblick
In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RB 50 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 17.09.2024 | 10.31 Uhr |
Ende: | 18.09.2024, | 01.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 18.09.2024 | 08.12 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RB 50 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR
Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RB 50 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Dortmund Hbf (10:35) - Münster (Westf) Hbf (11:26) Münster (Westf) Hbf (07:34) - Dortmund Hbf (08:27) Münster (Westf) Hbf (11:34) - Dortmund Hbf (12:27) Als alternative Fahrmöglichkeit nutzen Sie bitte zwischen Dortmund Hbf und Lünen Hbf de Züge der Linie RB 51. Um die Zwischenhalte zu erreichen, nutzen Sie bitte einen der Folgezüge der Linie RB 50."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de