Im VRR werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 11. gemeldet. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Im VRR kommt es am 17.09.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 11.
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 11 (RRX) aufgrund aktuell hoher Krankenstände.
Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 17.09.2024 | 04.00 Uhr |
Ende: | 17.09.2024, | 03.30 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 17.09.2024 | 03.34 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 11 (RRX) aufgrund aktuell hoher Krankenstände: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund aktuell hoher Krankenstände kommt es auf der Linie RE 11 (RRX) leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 11 (RRX), Kassel-Wilhelmshöhe (05:55) - Hamm (Westf) Hbf (07:52), Teilausfall zwischen Lippstadt (07:26) und Hamm (Westf) Hbf RE 11 (RRX), Kassel-Wilhelmshöhe (13:03) - Hamm (Westf) Hbf (14:52), Komplettausfall RE 11 (RRX), Hamm (Westf) Hbf (08:07) - Kassel-Wilhelmshöhe (09:56), Teilausfall zwischen Hamm (Westf) Hbf und Lippstadt (08:31) RE 11 (RRX), Hamm (Westf) Hbf (10:11) - Kassel-Wilhelmshöhe (12:16), Komplettausfall Alternative Reisemöglichkeiten: Zwischen Hamm (Westf) Hbf und Paderborn Hbf/ Warburg nutzen Sie bitte die Züge der Linie RB 89. Um die Zwischenhalte zu erreichen, nutzen Sie bitte einen der Folgetakte der Linie RE 11 (RRX)."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de