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Blaulichtreport für Eberswalde/Brandenburg, 16.09.2024: 25 Jahre Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) Brandenburg

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Eberswalde/Brandenburg aktuell: Was ist heute passiert? Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Aktuelle Polizeimeldung: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Bild: Adobe Stock / Animaflora Picsstock

25 Jahre Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) Brandenburg

Eberswalde/Brandenburg (ots) -

Am 13. September 1999 unterzeichneten die damalige Oberfinanzdirektion Cottbus und das Landeskriminalamt Brandenburg die "Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe". In der Finanzermittlungsgruppe ermitteln Beamte des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg und des Landeskriminalamtes Brandenburg gemeinsam zu Straftaten der Geldwäsche. Gegenwärtig arbeiten sechs Beamte des LKA Brandenburg und sechs Beamte des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg in der GFG zusammen. Seit ihrer Gründung hat die GFG ihren Sitz beim Landeskriminalamt Brandenburg.

Die GFG arbeitet seit ihrem Bestehen eng mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität des Landes Brandenburg zusammen, die ebenfalls seit 1999 existiert. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden für den Bereich der Geldwäsche, mit Partnerdienststellen im Bundesgebiet sowie mit den Finanzbehörden der Länder.

Historie:

Die Bildung der Finanzermittlungsgruppe im Jahre 1999 trug dem Umstand sich überschneidender gesetzlicher Zuständigkeiten und der Notwendigkeit einer zentralen Bekämpfung der Geldwäsche Rechnung. Bis zum 1992 eingeführten Straftatbestand der Geldwäsche in das Strafgesetzbuch (§ 261 StGB) erfolgten die Ermittlungen unabhängig voneinander in beiden Behörden. Die Bildung der Ermittlungsgruppe bündelte die Kompetenzen in der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsfällen.

Aktuelle Arbeitsbilanz/Ermittlungserfolge:Im Jahr 2023 wurden mehr als 2.000 Eingänge bearbeitet. In diesem Jahr gingen bei der GFG Brandenburg bereits knapp 1.500 Geldwäscheverdachtsmeldungen von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und 200 Barmittelfeststellungen vom Flughafen Berlin - Brandenburg und aus der Grenzregion zur Republik Polen ein.In den vergangenen Jahren konnten in einigen herausragenden Fällen durch die GFG erfolgreiche Ermittlungen geführt und erhebliche inkriminierte Vermögenswerte gesichert werden:

  • So wurde im Jahr 2023 in einem wegen Geldwäsche geführten Ermittlungsverfahren im Rahmen von mehreren Durchsuchungsmaßnahmen insgesamt 220 kg Silberbarren, 5 kg Goldbarren, mehrere Millionen Euro in Bitcoins sowie ein hochwertiges Kraftfahrzeug aufgefunden und neben zwei Immobilien beschlagnahmt. Die Gelder stammten aus einem großangelegten Kapitalanlagebetrug, bei dem vorwiegend südkoreanische Anleger um umgerechnet mindestens 29 Millionen Euro betrogen wurden.
  • Auch im Jahr 2023 wurden durch Kontrollbeamte des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) bei nach Polen reisenden vietnamesischen Staatsangehörigen insgesamt 1,027 Millionen Euro Bargeld, versteckt in am Körper getragenen Geldwesten, aufgefunden und sichergestellt. Mutmaßlich stammen diese Gelder aus Betäubungsmittelstraftaten. Die Gelder wurden zwischenzeitlich durch Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts beschlagnahmt.

Zusatzinformationen:

  • Arbeitsgegenstand:

Bei der Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Gelder bzw. illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Geldwäsche ist immer mit einer entsprechenden kriminellen Vortat verbunden und eine Strafbarkeit nur gegeben, wenn sich diese Vortat zumindest mit ausreichender Sicherheit nachvollziehen lässt. Seit der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2021 und der damit verbundenen Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes sind Geldwäscheermittlungen auch bei niedrigschwelligeren Delikten als Verbrechenstatbeständen möglich.

  • Gesetzliche Grundlagen:

Neben dem Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch bilden die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) die Grundlage für die Tätigkeit der Finanzermittlungsgruppe. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, aber auch Spielbanken, Immobilienmakler und Güterhändler dazu, sogenannte Geldwäscheverdachtsmeldungen zu erstatten, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Transaktionen hegen. Den Strafverfolgungsbehörden wird somit die Möglichkeit zur Prüfung gegeben, ob es sich bei den gemeldeten Finanztransaktionen um Gelder aus Straftaten handelt. Bestätigt sich der Verdacht, können die Gelder und Vermögenswerte eingezogen und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Die Bearbeitung von Verfahren, die auf derartigen Meldungen beruhen, ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe. Zudem werden alle Vorgänge, die auf Barmittelfeststellungen nach dem Zollverwaltungsgesetz am Flughafen BER und im Grenzgebiet zur Republik Polen beruhen, bearbeitet. Auch in diesen Fällen werden regelmäßig sechsstellige Beträge sichergestellt und nach Abschluss der Ermittlungen durch die Justiz eingezogen.

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen:

Bei der FIU handelt es sich um die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Verdachtsmeldungen über auffällige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten und ihr ausschließlich von den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten übermittelt werden. Um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der FIU und den Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich zu fördern und die übergreifenden Fachprozesse weiter zu optimieren, setzt die FIU in den Landeskriminalämtern - so auch in Berlin und Brandenburg - FIU-Verbindungsbeamtinnen und -beamte ein.

Diese Meldung wurde am 16.09.2024, 09:30 Uhr durch das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Rauschgiftdelikten im Kreis Frankfurt (Oder)

Im Kreis Frankfurt (Oder) wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) vom Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2022 insgesamt 275 Rauschgiftdelikte erfasst. In 1% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Die Aufklärungsquote lag bei 96%. Unter den insgesamt 258 Tatverdächtigen befanden sich 236 Männer und 22 Frauen. 35% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2160
21 bis 2540
25 bis 3043
30 bis 4077
40 bis 5036
50 bis 601
über 601

2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik im Kreis Frankfurt (Oder) insgesamt 346 Rauschgiftdelikte, die Aufklärungsrate lag bei 97%.

Kriminalstatistik zu unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Kreis Frankfurt (Oder)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Kreis Frankfurt (Oder) insgesamt 5068 Straftaten der Kategorie unerlaubte Einreise und erlaubter Aufenthalt. In 1% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 99,783%. Unter den insgesamt 5014 Tatverdächtigen befanden sich 810 Frauen und 4204 Männer.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 211213
21 bis 25928
25 bis 301088
30 bis 401228
40 bis 50422
50 bis 60115
über 6020

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1665 erfasste Fälle unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Kreis Frankfurt (Oder) bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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