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Blaulichtreport für Köln, 16.09.2024: Bundespolizei nimmt Parfümdieb am Kölner Hauptbahnhof fest

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Bundespolizei nimmt Parfümdieb am Kölner Hauptbahnhof fest

Köln (ots) -

Am 15. September 2024 soll ein 47-jähriger Algerier in einer Drogerie des Kölner Hauptbahnhofs Ware im Wert von ungefähr 76 Euro entwendet haben.

Gegen 18:00 Uhr beobachtete ein Mitarbeiter der Filiale den Mann, wie er zwei Flaschen Parfüm an sich nahm und das Geschäft ohne zu bezahlen verließ. Der Ladendetektiv hielt den Dieb auf und zog die Polizei hinzu.

Die eingesetzten Beamten eröffneten dem 47-Jährigen den Tatvorwurf, belehrten diesen zu seinen Rechten und Pflichten im Strafverfahren und stellten seine Identität fest.

Im weiteren Verlauf führten die Einsatzkräfte den Polizeibekannten zum Zweck weiterer strafprozessualer Maßnahmen der Behelfswache der Bundespolizeiinspektion Köln zu.

Sie durchsuchten den Mann und hielten Rücksprache mit dem Dienstgruppenleiter. Dieser entschied, den Algerier vorläufig festzunehmen.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten den Mann dem polizeilichen Gewahrsamsdienst in Köln zu.

Er muss sich nun wegen des Diebstahls vor einer Richterin oder einem Richter verantworten.

Diese Meldung wurde am 16.09.2024, 08:09 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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