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Polizeimeldungen für Siegen-Weidenau, 13.09.2024: Unbekannte nutzen Abwesenheit aus und brachen in Wohnung ein - #polsiwi

Diebstahl in Siegen-Weidenau aktuell: Was ist heute passiert? Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Unbekannte nutzen Abwesenheit aus und brachen in Wohnung ein - #polsiwi

Siegen-Weidenau (ots) -

Unbekannte Täter sind während einer mehrtägigen Abwesenheit einer Seniorin in deren Wohnung eingebrochen.

Im Tatzeitraum zwischen Donnerstag, dem 05. September, und dem gestrigen Donnerstag (09.September) gelangten der oder die unbekannten Eindringlinge in ein Mehrfamilienhaus in der Straße Zur Zinsenbach. Dort öffneten sie gewaltsam die Eingangstür zur Wohnung der älteren Dame.Nach bisherigen Erkenntnissen durchsuchten die Täter die Wohnung und erbeuteten Bargeld im unteren dreistelligen Eurobereich.Ob die Einbrecher bewusst die mehrtägige Abwesenheit der Frau ausgenutzt haben oder die Tat zufällig innerhalb dieses Zeitraums stattfand, ist derzeit nicht bekannt.Die Kriminalpolizei (KK 5) hat die Ermittlungen aufgenommen.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0271 / 7099 - 0 zu melden.

Diese Meldung wurde am 13.09.2024, 13:03 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Siegen-Wittgenstein

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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