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Polizeimeldungen für Zierow, 09.09.2024: Diebstahl von zwei E-Bikes in Zierow - Polizei sucht Zeugen

Cyberkriminalität in Zierow aktuell: Was ist heute passiert? Das Polizeipräsidium Rostock informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Aktuelle Polizeimeldung: Cyberkriminalität Bild: Adobe Stock / BillionPhotos

Diebstahl von zwei E-Bikes in Zierow - Polizei sucht Zeugen

Zierow (ots) -

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, nachdem unbekannte Täter am zurückliegenden Wochenende zwei E-Bikes in Zierow entwendet haben.

In der Nacht von Samstag zu Sonntag entwendeten unbekannte Täter zwei E-Bikes der Marken Engwe und Samebike in der Strandstraße in Zierow, die an einer Straßenlaterne im Bereich des dortigen Campingplatzes gesichert abgestellt wurden.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zu den Taten geben können, sich bei der Polizei in Wismar unter der Telefonnummer 03841 203-0 oder bei jeder beliebigen Polizeidienststelle zu melden.

Darüber hinaus rät die Polizei, möglichst hochwertige Schlösser mit einer hohen Schutzklasse zu verwenden und die Zweiräder an festen Gegenständen anzuschließen. Leicht zu entfernendes Zubehör, wie Akkus und Fahrradcomputer, sollten nicht am Rad verbleiben. Ohne diese Zubehörteile sind die Räder weniger attraktiv für potentielle Diebe. Auch wird davon abgeraten, hochwertige Räder über Nacht auf Fahrradträgern oder sonst im Freien zu belassen. Nach Möglichkeit sollten vorhandene verschlossene Räumlichkeiten genutzt werden. Für eine Identifizierung sind Fahrraddaten, wie z. B. die Rahmen- oder Codiernummern, wichtig. Das hilft der Polizei, die rechtmäßigen Eigentümer gestohlener Räder zu finden. Um Daten seines Rades im Falle eines Diebstahls parat zu haben, empfiehlt sich die Nutzung einer Fahrradpass-App. Hier können Rahmennummer und Fotos eingespeichert und bei Bedarf abgerufen werden.

Diese Meldung wurde am 09.09.2024, 13:55 Uhr durch das Polizeipräsidium Rostock übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Nordwestmecklenburg

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Nordwestmecklenburg

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Nordwestmecklenburg 63 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 5% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 41%. Unter den insgesamt 25 Tatverdächtigen befanden sich 19 Männer und 6 Frauen. 8% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 213
21 bis 251
25 bis 301
30 bis 408
40 bis 505
50 bis 604
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 69 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Nordwestmecklenburg bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 54%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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