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Polizeiticker für Freiburg, 06.09.2024: Weil am Rhein: Zwei Meldungen // Einbruch in Kindertagesstätte - Einbruch in Paketshop

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Weil am Rhein: Zwei Meldungen // Einbruch in Kindertagesstätte - Einbruch in Paketshop

Freiburg (ots) -

In der Nacht von Donnerstag, 05.09.2024 auf Freitag, 06.09.2024, schlugen Unbekannte mit einem unbekannten Gegenstand eine Fensterscheibe auf der Rückseite einer Kindertagesstätte am Hebelplatz ein. Über das Fenster wurde die Kindertagesstätte betreten und durchsucht. Aus einer Kasse wurde ein kleinerer Bargeldbetrag entwendet. Eine Schadenshöhe kann noch nicht beziffert werden.

In der gleichen Nacht warfen Unbekannte mit einem Stein eine Fensterscheibe ein, um in einen Paketshop in der Basler Straße zu gelangen. Pakete seien aufgerissen und deren Inhalte entwendet worden. Aus einer Kasse wurde Bargeld mitgenommen sowie auch mehrere Zigarettenstangen. Die Höhe des Diebstahlschadens kann noch nicht beziffert werden.

Medienrückfragen bitte an:

Thomas BatzelPolizeipräsidium FreiburgPressestelleTelefon: 07621 / 176-351
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  • Außerhalb der Bürozeiten -E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 06.09.2024, 15:30 Uhr durch das Polizeipräsidium Freiburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Lörrach

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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