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Polizeiticker für Ulm, 06.09.2024: (HDH) Giengen a.d. Brenz - Mutmaßlicher Einbrecher in Untersuchungshaft / Nach mehreren Einbrüchen in Giengen ist ein 20-jähriger Mann in Haft.

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Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

(HDH) Giengen a.d. Brenz - Mutmaßlicher Einbrecher in Untersuchungshaft / Nach mehreren Einbrüchen in Giengen ist ein 20-jähriger Mann in Haft.

Ulm (ots) -

Am Dienstag (03.09.2024), zwischen 2 und 3 Uhr, brach eine männliche Person in eine Bäckerei in der Marktstraße ein. Dort stahl er wohl ein Mobiltelefon und flüchtete.

Am Mittwochvormittag wurde die Polizei erneut zu einem Einbruch in einem Mehrfamilienhaus in der Scharenstetterstraße gerufen. Ermittlungen zufolge war ein Einbrecher, vermutlich gegen 4.20 Uhr, auf den Balkon der Wohnung im 1. Obergeschoss geklettert und über die offenstehende Balkontür ins Wohnzimmer gelangt. Dort schlief eine Bewohnerin. Der Einbrecher entwendete aus der Wohnung neben Bargeld auch elektronische Geräte. Danach verließ er unbemerkt die Wohnung über den Balkon.

Ermittlungen zufolge hatte derselbe Einbrecher kurz Zeit davor versucht, durch ein angelehntes Fenster in ein Nachbarhaus zu gelangen. Hierbei wurde ein Bewohner auf ihn aufmerksam. Daraufhin flüchtete er. Anhand einer detaillierten Täterbeschreibung ergab sich im Anschluss der dringende Tatverdacht gegen einen 20-Jährigen.

Bei einer durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Durchsuchung fanden die Ermittler beim Verdächtigen daraufhin Teile des mutmaßlichen Diebesgutes.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen wurde durch das Amtsgericht Heidenheim ein Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Dieser befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Heidenheim zum Tatgeschehen dauern an.

++++1743007 1739735 1745614

Sven Vrancken, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 06.09.2024, 12:55 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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