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Polizeimeldungen für Paderborn, 02.09.2024: Nach Fahrgelddelikt - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Nach Fahrgelddelikt - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Paderborn (ots) -

Nach einem Fahrgelddelikt haben Einsatzkräfte der Bundespolizei amSamstagabend (31.August) einen 22-jährigen Mann verhaftet.

Der Mann wurde in einem Regionalzug von Kassel nach Paderborndurch den Zugbegleiter ohne Fahrschein angetroffen. Zur Feststellungder Identität forderte der Zugbegleiter die Bundespolizei an.

Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Paderborn stellten dieEinsatzkräfte nicht nur die Identität des Mannes fest, sondern auch,dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg den 22-Jährigen mit Haftbefehlsuchte.

Das Amtsgericht Soest hatte ihn im August 2023 wegen Diebstahl mitWaffen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt. Die Bezahlung der Geldstrafe ignorierte der Mann, weshalb der Haftbefehl erlassen wurden.

Da die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 600EUR auch vor Ort nichtbezahlt werden konnte, lieferten die Einsatzkräfte den russischenStaatsangehörigen zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 120Tagen in eine Justizvollzuganstalt ein.

Diese Meldung wurde am 02.09.2024, 07:32 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Münster

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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