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Polizeimeldungen für Aachen, 02.09.2024: Untersuchungshaftbefehl, offene Fahndung und hochwertiges Diebesgut - Bundespolizei verhaftet Beschuldigten

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Untersuchungshaftbefehl, offene Fahndung und hochwertiges Diebesgut - Bundespolizei verhaftet Beschuldigten

Aachen (ots) -

Am frühen Samstag konnte die Bundespolizei in Aachen einen 23-jährigen gesuchten Marokkaner festnehmen.

Gegen 06:22 Uhr wurden die Beamten am Aachener Hauptbahnhof zu Gleis 9 gerufen. Der Zugbegleiter eines grenzüberschreitenden Zuges teilte mit, dass sich im vorderen Zugabteil eine Person befindet, welche kein Ticket vorzeigen wollte.

Die Beamten trafen den 23-jährigen Marokkaner, sich schlafend stellend, an. Seine Schuhe befanden sich unter einem Rucksack neben ihm. Er konnte weder ein gültiges Reiseticket noch einen gültigen Ausweis vorzeigen. Er wurde aufgefordert, den Zug zu verlassen und den Beamten zur Dienststelle zu folgen. Er nahm seine Schuhe unter dem Rucksack hervor, lies ihn aber dann stehen.Auf Vorhalt gab er an, dass dieser nicht ihm gehören würde. Auf der Dienststelle wurde sowohl die Person, als auch der mitgeführte Rucksack genauer kontrolliert. Bei der Person konnten insgesamt drei hochwertige Smartphones am Körper aufgefunden werden. Alle waren ausgeschaltet und keines konnte der Beschuldigte entsperren. Im Rucksack befanden sich ebenfalls noch ein hochwertiges Smartphone, sowie ein hochpreisliches Tablett und mehrere persönliche Gegenstände wie Brillen und Frauenparfum.

Gegen den nun des Diebstahls beschuldigten, lagen unter anderem noch ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Diebstahls, sowie eine Fahndung wegen Sachbeschädigung vor. Da er ebenfalls keine Reisedokumente besaß, wurde er ebenfalls wegen der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht . Er wurde dem Polizeigewahrsam überstellt und soll heute dem Haftrichter vorgeführt werden.

Diese Meldung wurde am 02.09.2024, 07:08 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Städteregion Aachen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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