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Polizeimeldungen für Köln, 03.07.2024: 240703-4-K Polizei warnt vor "Putzfrauen-Trick" - Festnahme dank aufmerksamer Zeugin

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

240703-4-K Polizei warnt vor "Putzfrauen-Trick" - Festnahme dank aufmerksamer Zeugin

Köln (ots) -

Eine 53-Jährige Trickdiebin ist dank einer aufmerksamen Zeugin von Zivilpolizisten bei einem "vereinbarten" Putztermin vorläufig festgenommen worden. Die Kriminalbeamten konnten der Frau bereits drei weitere Taten in Köln zuordnen und prüfen darüber hinaus mehrere Tatzusammenhänge in Nordrheinwestfalen.

Per Onlineinserat bot die Frau ihre Dienste als Putzfrau an. Eine 31-jährige Kundin aus Köln-Bocklemünd engagierte die Frau daraufhin Ende Mai und stellte nach Probearbeiten fest, dass ihr hochwertiger Schmuck gestohlen wurde.

Nun erkannte Sie das Profilbild der Trickdiebin auf einem anderen Internetportal und alarmierte die Polizei. Zivile Polizisten griffen daraufhin am Montagmorgen am vereinbarten Treffpunkt zu, als die 53-Jährige mit einem Taxi ankam.

Die Masche:

Auf Dienstleistungs-Websites wird regelmäßig Haushaltshilfe angeboten. Während einer vereinbarten Probearbeit greifen die angeblichen Putzhilfen zu, stecken Schmuck und Bargeld ein. Unter dem Vorwand, sie hätten einen Notfall im privaten Umfeld oder mit einer ähnlichen Ausrede, verlassen die Betrüger dann fluchtartig die Wohnungen oder Häuser. Erst später fällt Betroffenen der Diebstahl von Wertgegenständen auf.Das nächste Inserat der Betrüger erfolgt dann auf einer anderen Internetseite mit einer neuen Telefonnummer und zum Teil sogar mit einem veränderten Profilbild.

Die Polizei rät:

Seien Sie skeptisch bei fremden Personen, die Ihnen Dienstleistungeno.ä. anbieten oder sonstige Versprechungen machen. Lassen Sie sich immer einen Ausweis zeigen. Zögern Sie nicht im Zweifelsfall die Polizei zu rufen.

Klären Sie bitte Ihre Angehörigen und Freunde über die Tricks derangeblichen Haushaltshilfen auf! (as/al)

Diese Meldung wurde am 03.07.2024, 07:16 Uhr durch die Polizei Köln übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Köln

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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