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für Karlsruhe, 03.07.2024: Festnahme von vier mutmaßlichen Mitgliedern einer syrischen Miliz sowie eines mutmaßlichen Mitarbeiters des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

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Festnahme von vier mutmaßlichen Mitgliedern einer syrischen Miliz sowie eines mutmaßlichen Mitarbeiters des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

Karlsruhe (ots) -

Die Bundesanwaltschaft hat heute (3. Juli 2024) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2024

die staatenlosen syrischen Palästinenser

Jihad A.

Mahmoud A.Sameer S. undWael S.

sowie den syrischen Staatsangehörigen

Mazhar J.

festnehmen lassen. Die Festnahmen von Jihad A., Mazhar J. und Sameer S. erfolgten in Berlin; Mahmoud A. wurde in Frankenthal (Pfalz), Wael S. bei Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern) festgenommen. In Essen wurden die Räumlichkeiten eines weiteren, auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten durchsucht.

Die festgenommenen Beschuldigten sind der Tötung und versuchten Tötung von Zivilisten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, §§ 22, 23 StGB) dringend verdächtig. Mahmoud A., Mazhar J., Sameer S. und Wael S. wird daneben Folter (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, § 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB) vorgeworfen, im Falle von Mahmoud A. und Mazhar J. zusammen mit Freiheitsberaubung (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB). Mahmoud A. soll zudem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 7 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 3 VStGB) sowie Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) begangen haben.

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Spätestens seit Ende April 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Hierzu wurden überall im Land tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle inhaftiert, gefoltert und häufig getötet. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften.

Jihad A., Mahmoud A., Sameer S. und Wael S. gehörten spätestens ab dem Frühjahr 2011 in Syrien der bewaffneten Miliz "Free Palestine Movement" (FPM) an. Die Miliz übte seinerzeit im Auftrag des syrischen Regimes die Kontrolle über Al Yarmouk aus. Dieses Stadtviertel in Damaskus war aus einem palästinensischen Flüchtlingslager entstanden und überwiegend von Palästinensern bewohnt. Ab Juli 2013 riegelte das syrische Regime Al Yarmouk vollständig ab. In der Folge kam es unter den Bewohnern zu einem Mangel an Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung. Die FPM kooperierte eng mit dem syrischen Militärischen Geheimdienst, insbesondere dessen Abteilungen 227 und 235. Der Beschuldigte Mazhar J. war Mitarbeiter von Abteilung 235, der sogenannten Palästina-Abteilung.

Alle Beschuldigten beteiligten sich am 13. Juli 2012 in Al Yarmouk an der gewaltsamen Niederschlagung einer friedlichen Demonstration gegen die syrische Regierung. Dabei schossen sie zusammen mit anderen Mittätern gezielt auf Demonstranten. Mindestens sechs Personen verstarben an ihren Verletzungen, weitere Opfer wurden zum Teil erheblich verletzt.

Überdies misshandelten Mahmoud A., Mazhar J., Sameer S. und Wael S., zum Teil wiederholt, Zivilisten aus Al Yarmouk massiv körperlich. Die Vorfälle trugen sich zwischen Mitte 2012 und 2014 unter anderem an Checkpoints zu, welche die FPM und andere regimetreue Milizen zum Betreten oder Verlassen des Stadtviertels eingerichtet hatten. Die Opfer wurden mit Fäusten und Gewehrkolben gegen den Kopfbereich geschlagen oder mit Fußtritten traktiert. Mahmoud A. händigte eine betroffene Person dem syrischen Militärischen Geheimdienst zur Inhaftierung und Folterung aus. Überdies zwang er an einem Checkpoint eine Frau, auch unter Androhung einer Vergewaltigung, ihren minderjährigen Sohn gegen Übergabe von Familienschmuck auszulösen. Mazhar J. veranlasste ebenfalls die Festnahme eines Mannes und misshandelte das Opfer eigenhändig im Gefängnis der Abteilung 235.

Am 16. April 2013 richteten Mitglieder der Geheimdienstabteilung 227 im Damaszener Stadtteil At-Tadamon bei einer geplanten Massenexekution mindestens 41 Zivilisten hin. Drei der Opfer waren kurz zuvor von Mahmoud A. und anderen Mittätern an einem Checkpoint in Al Yarmouk festgenommen und an die Abteilung 227 übergeben worden.

Mit den Ermittlungen sind das Landeskriminalamt Berlin und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz beauftragt. Für die heutigen Festnahmen und Durchsuchungen waren zudem Beamte der Landeskriminalämter Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Sie wurden vom Bundeskriminalamt sowie von Europol unterstützt. Drei weitere mutmaßliche FPM-Mitglieder, die sich unter anderem an der Niederschlagung der Demonstration in Al Yarmouk am 13. Juli 2012 beteiligt haben sollen, wurden zeitgleich in Schweden festgenommen. Das Verfahren gegen diese Personen wird von der schwedischen nationalen Staatsanwaltschaft geführt. Die Ermittlungen wurden im Rahmen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe "Caesar" koordiniert.

Die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Diese Meldung wurde am 03.07.2024, 07:09 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen im Kreis Karlsruhe

2022 wurden durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Karlsruhe 6 Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen verzeichnet. Die Aufklärungsquote lag hier bei 83,333%. In 50% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Unter den insgesamt 5 Tatverdächtigen befanden sich 5 Männer und 0 Frauen. 100% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 210
21 bis 250
25 bis 300
30 bis 402
40 bis 502
50 bis 600
über 601

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 3 erfasste Fälle von Raubüberfällen im Kreis Karlsruhe bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 67%.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Mord und Totschlag im Kreis Karlsruhe

Im Jahr 2022 registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Karlsruhe 10 Straftaten aus dem Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. In 50% der Fälle blieb es bei versuchter Tötung. In 1 Fall wurde geschossen. Die Aufklärungsrate lag 2022 bei 80%. Unter den insgesamt 8 Tatverdächtigen befanden sich 8 Männer und 0 Frauen. 38% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 210
21 bis 250
25 bis 301
30 bis 401
40 bis 503
50 bis 600
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 0 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im Kreis Karlsruhe bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 85,714%.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im Kreis Karlsruhe

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Kreis Karlsruhe insgesamt 40 Straftaten im Zusammenhang mit Vergewaltigung und sexueller Nötigung. In 5% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 95%. Unter den insgesamt 33 Tatverdächtigen befanden sich 1 Frau und 32 Männer, 21% der Personen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2111
21 bis 254
25 bis 305
30 bis 407
40 bis 504
50 bis 602
über 600

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 38 erfasste Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Kreis Karlsruhe bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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