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Aktuelles zum Bahnverkehr in Dortmund: Einschränkungen auf der Linie S 5 aufgrund aktuell hoher Krankenstände

Im VRR kommt es ab dem 02.07.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Leonid Andronov

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es ab dem 02.07.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie S 5.
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie S 5 aufgrund aktuell hoher Krankenstände.
Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Dortmund im Überblick

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.07.202404.34 Uhr
Ende:05.07.2024,11.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.07.202407.09 Uhr

Einschränkungen auf der Linie S 5 aufgrund aktuell hoher Krankenstände: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund aktuell hoher Krankenstände kommt es auf der Linie S 5 bis einschließlich 05.07.2024 zu Einschränkungen. Die Züge verkehren aktuell nur im Stundentakt. Zwischen Witten Hbf und Dortmund Hbf fällt jede zweite Fahrt aus. Die ausfallenden Fahrten sind in der Onlinereiseauskunft entsprechend markiert. Nutzen Sie die Züge der Linie S 5 mit der Relation Dortmund Hbf - Hagen Hbf. Abfahrt in Dortmund Hbf zur Minute xx:30 in Richtung Witten Hbf / Hagen Hbf Abfahrt in Witten Hbf zur Minute xx: 07 in Richtung Dortmund Hbf"
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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