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Polizeimeldungen für Münster, 02.07.2024: Dreister Diebstahl aus Wohnung in Wolbeck - Zeugen gesucht

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Dreister Diebstahl aus Wohnung in Wolbeck - Zeugen gesucht

Münster (ots) -

Am Montagmittag (01.07., 12:00 Uhr) ist eine unbekannte Frau unter einem Vorwand in eine Wohnung in der Münsterstraße eingedrungen und hat Schmuck entwendet.

Die Unbekannte schellte an der Tür und wollte der 78-jährigen Bewohnerin Tischdecken ver-kaufen. Die Geschädigte bat sie herein, schaute sich die Tischdecken an und unterhielt sich mit ihr. Nach einiger Zeit holte die 78-Jährige der Unbekannten etwas zu trinken und ließ sie dazu kurz alleine. Danach unterhielten sie sich, bis die unbekannte Frau ging. Später merkte die Geschädigte, dass Schmuck fehlte, welcher vorher im Wohnzimmer lag.

Laut Angaben der Geschädigten sei die unbekannte Frau zwischen 55 und 60 Jahre alt, etwa 1,60 bis 1,70 m groß und hatte ein ost-/südeuropäisches Erscheinungsbild. Außerdem habe sie eine normale Figur, auffallend große, braune Augen und ein rundes Gesicht. Zum Tatzeit-punkt trug sie ihre schwarzen Haare zum Dutt und hatte eine große Tasche mit Tischdecken dabei. Sie sprach akzentfrei Deutsch.Die Polizei rät: Lassen Sie Fremde niemals in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Informieren Sie im Zweifelsfall einer Straftat immer die Polizei unter der 110.

Die Polizei bittet Zeugen, sich unter der Rufnummer (0251) 275-0 zu melden.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei MünsterPressestelleAnna TastoweTelefon: 0251/ 275- 1010E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.dehttps://muenster.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 02.07.2024, 07:15 Uhr durch die Polizei Münster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Münster

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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