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Polizeiticker für Kiel, 02.07.2024: 240702.1 Kiel: Polizei sucht Trickdieb

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

240702.1 Kiel: Polizei sucht Trickdieb

Kiel (ots) -

Vergangene Woche Montag ist ein 90-jähriger Kieler Geschädigter eines Trickdiebstahls geworden. Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen.

Am Morgen des 24.06.2024 habe der im Knooper Weg in einem Mehrfamilienhaus lebende Geschädigte zwei Anrufe der Sterbeversicherung seiner kürzlich verstorbenen Ehefrau erhalten. Im ersten Anruf habe sich die Anruferin nach den finanziellen Begebenheiten des Mannes erkundigt. Im zweiten Anruf habe sie angegeben, dass kurz darauf ein Mitarbeiter der Versicherung vorbeikommen werde. Gegen 12:45 Uhr habe der Geschädigte einen Mann in seine Wohnung gelassen, der sich als Mitarbeiter der Versicherung ausgegeben habe. Dieser habe den Geschädigten aufgefordert sein Bargeld zu holen und dieses zu zählen. Der Mitarbeiter habe das Geld dann ebenfalls zählen wollen, woraufhin der 90-jährige es ihm übergab. Plötzlich sei der Täter aufgesprungen, habe den 90-jährigen geschubst und sei mit einem vierstelligen Bargeldbetrag geflüchtet. Die Polizei traf ihn im Rahmen der Fahndung nicht mehr an.

Der vermeintliche Versicherungsmitarbeiter soll circa 170 cm groß sein, eine normale Statur haben und keinen Bart tragen. Er habe zur Tatzeit bräunliche Kleidung getragen. Die Tat ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus im Knooper Weg nahe der Einmündung zur Waitzstraße.

Das Kommissariat 12 sucht Zeuginnen und Zeugen, die den Mann gesehen haben oder andere Angaben zum Sachverhalt machen können. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0431 - 160 3333 zu melden. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls ein.

Pauline Vogler

Diese Meldung wurde am 02.07.2024, 07:12 Uhr durch die Polizeidirektion Kiel übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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