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Blaulichtreport für BAD DÜRKHEIM, 02.07.2024: (Weisenheim a.B.) - Anlagebetrug mit Kryptowährungen - 41-Jährige verliert mehrere tausend Euro

Cyberkriminalität in BAD DÜRKHEIM aktuell: Was ist heute passiert? Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Syda Productions

(Weisenheim a.B.) - Anlagebetrug mit Kryptowährungen - 41-Jährige verliert mehrere tausend Euro

BAD DÜRKHEIM (ots) -

Eine 41-Jähirge Frau aus dem Landkreis Bad Dürkheim, wurde Opfer eines Trickbetruges. Nachdem sie im Internet einen Link über Kryptowährungen angeklickt hatte, wurde sie bereits im April durch einen bislang unbekannten Täter kontaktiert. Dieser gab sich als Broker einer Handelsplattform für Bitcoin, der bekanntesten Kryptowährung im Internet, aus. Nachdem sie alle ihre persönlichen Daten weitergegeben und erste Gelder von ihrem Konto überwiesen hatte, erhielt sie im Gegenzug das digitale Geld. Die Investitionen schienen sich auch angeblich auszuzahlen, den an ihrem Computer wurden ihr enorme Kursgewinne angezeigt. Daher wurde auch weiteres Geld investiert.Im Laufe der Zeit gewährte die 41-Jähirge dem angeblichen Broker, über das Internet, Zugriff auf ihren Computer und ihr Bankkonto. Auf diese Weise wurden mehrfach weitere Beträge abgebucht. Die Bitcoins hatte sie aber in Wahrheit nie besessen, bei der scheinbar seriöse Handelsplattform handelte es sich um eine Fake-Börse. Insgesamt entstand ein finanzieller Schaden von ca. 70.000 Euro.Die Kriminalpolizei in Bad Dürkheim hat die Ermittlungen aufgenommen. Wurden sie auch Opfer eines solchen Betrugsversuches dann wenden sie sich bitte an die Polizei Bad Dürkheim unter 06322 963 0 oder per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de.

Warnhinweise ihrer Polizei:

Immer wieder gehen bei der Polizei Meldungen über diese Betrugsmasche ein, bei der Menschen oftmals um ihr ganzes Vermögen verlieren.- seien Sie misstrauisch, wenn ungewöhnlich hohe Gewinne versprochen werden.- Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.- Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach.- Schließen Sie Investments nur bei Banken oder Sparkassen ab, bei denen eine europäische Einlagensicherung besteht.- Spekulationen mit Kryptowährungen unterliegen generell sehr großen Risiken.- Prüfen Sie genau, ob Sie ihr Geld auf ausländische Konten transferieren möchten - ein Rückgriff ist oftmals nicht oder nur sehr schwer möglich.- Achten Sie bei Internetangeboten auf ein nachvollziehbares Impressum.- Seien Sie vorsichtig bei der Herausgabe persönlicher Daten.- Die Verbraucherzentrale bietet zu diesen und anderen Themen Beratungsangebote an.

Weitere nützliche Informationen erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de oder auf ihrer nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Diese Meldung wurde am 02.07.2024, 07:09 Uhr durch die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Bad Dürkheim

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Bad Dürkheim 188 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 18% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 44%. Unter den insgesamt 42 Tatverdächtigen befanden sich 31 Männer und 11 Frauen. 19% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 214
21 bis 257
25 bis 308
30 bis 405
40 bis 508
50 bis 607
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 104 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Bad Dürkheim bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 63%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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