Erstellt von - Uhr

Aktuelles zum Bahnverkehr in Mönchengladbach: Einschränkungen auf der Linie RE 13 aufgrund aktuell hoher Krankenstände

Bei Mönchengladbach kommt es heute zu Einschränkungen im Bahnverkehr. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

Bei Mönchengladbach kommt es am 02.07.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 13.
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 13 aufgrund aktuell hoher Krankenstände.
Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Mönchengladbach im Überblick

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.07.202405.00 Uhr
Ende:02.07.2024,08.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.07.202412.46 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 13 aufgrund aktuell hoher Krankenstände: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund aktuell hoher Krankenstände kommt es auf der Linie RE 13 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 13 Mönchengladbach Hbf (05:25) - Venlo (05:56), Ausfall auf dem gesamten Laufweg. RE 13 Venlo (06:05) - Hamm (Westf) Hbf (08:34), Teilausfall von Venlo bis Mönchengladbach Hbf (06:45). Ein Schienenersatzverkehr ( SEV ) mit Bussen der Firma Rath Reisen ist auf dem ausfallenden Streckenabschnitt eingerichtet."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

RessortThemaUnsere News
PolitikWahlenWas sagen die Wahlumfragen?
WirtschaftArbeitsmarktArbeitslose in NRW
SportSportnewsAktuelles aus dem Sport
LokalesNordrhein-WestfalenNews aus NRW

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

/roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.