Erstellt von - Uhr

Mögliche Gefahrenlage im Kreis Lichtenfels aktuell: Hier gibt es heute Einschränkungen

Für die Region Lichtenfels wurde eine Warnung wegen einer möglichen Gefahrenlage herausgegeben. Welche Vorsichtsmaßnahmen die Behörden vorschreiben und was geschehen ist, haben wir für Sie auf news.de auf einen Blick zusammengefasst.

Bleiben Sie sicher und gut informiert mit den Bevölkerungswarnungen von news.de . (Foto) Suche
Bleiben Sie sicher und gut informiert mit den Bevölkerungswarnungen von news.de . Bild: Adobe Stock / embeki

Im Kreis Lichtenfels warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung vor einer möglichen Gefahrenlage. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.

Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang: Details zur Warnung

Integrierte Leitstelle Coburg: Heute hat die Leitstelle um 13:49 Uhr eine Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Bayern, für Lichtenfels.

"Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt. In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen). Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert."

Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.

So sollten Sie sich bei einer möglichen Gefahrenlage verhalten

  • Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn.
  • Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
  • Trinken Sie kein Leitungswasser.
  • Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
  • • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • • Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
  • • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
  • • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • • Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
  • Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
  • Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
  • Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.

Bei uns erfahren Sie, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.

Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese und andere Meldungen automatisch generiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.