Es kommt aktuell im VRR zu Zugausfällen auf der Linie RB 39. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Zugausfälle sind ärgerlich, doch wer rechtzeitig von ihnen erfährt, findet oft Alternativen. Aktuell fahren weniger Züge bei Düsseldorf auf der Linie RB 39. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zum Zugausfall in NRW im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Zugausfälle zwischen Neuss Hbf und Düsseldorf Hbf auf der Linie RB 39 (22.05.2024 - 30.09.2024).
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 22.05.2024 | 12.00 Uhr |
Ende: | 30.09.2024, | 11.59 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 27.06.2024 | 04.41 Uhr |
Zugausfälle zwischen Neuss Hbf und Düsseldorf Hbf auf der Linie RB 39 (22.05.2024 - 30.09.2024): Das meldet der VRR
Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund von Personalengpässen und um einen stabilen Betrieb sicherzustellen, kommt es bis zum 30.09.2024 zu folgenden Fahrplanänderungen bei der RB 39 : - Entfall der Verstärkerfahrten zwischen Grevenbroich und Neuss Hbf. - Entfall der RB 39 tagsüber bis 21 Uhr zwischen Neuss Hbf und Düsseldorf Hbf. Reisealternativen: Zwischen Holzheim und Neuss Hbf können Sie alternativ die Buslinie 843 der Stadtwerke Neuss nutzen. Zwischen Neuss Hbf und Düsseldorf Hbf können Sie die Linien RE 4, RE 6, RE 13, S 8, S 11 und S 28 nutzen, alternativ auch die Linien U75 und 709 der Rheinbahn. Die zugehörigen Fahrpläne finden Sie im Anhang."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de