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Aktuelles zum Bahnverkehr in Düsseldorf: Einschränkungen auf der Linie RE 19 aufgrund der Reparatur an mehreren Zügen

Eine Reparatur bei Düsseldorf beeinträchtigt den Bahnverkehr auf den Linien RE 19. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

Eine Reparatur bei Düsseldorf beeinträchtigt den Bahnverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Es kommt zu Einschränkungen auf den Linien RE 19 am 07.05.2024. Das hat der VRR mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 19 aufgrund der Reparatur an mehreren Zügen.

TypDatumUhrzeit
Beginn:07.05.202404.51 Uhr
Ende:07.05.2024,08.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:07.05.202404.58 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 19 aufgrund der Reparatur an mehreren Zügen: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund der Reparatur an mehreren Zügen kommt es auf der Linie RE 19 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 19, Emmerich (05:52) - Düsseldorf Hbf (07:13) RE 19, Emmerich (06:21) - Düsseldorf Hbf (07:34) RE 19, Emmerich (06:52) - Düsseldorf Hbf (08:10) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie einen Zug früher oder später."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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