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Hochwasser Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch 2024 aktuell: Entwarnung für Böblingen und Freudenstadt! So ist die Lage in der Region

Zu einer bestehenden Hochwasserwarnung für das Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch wurde am Mittwoch, den 02.10.2024 eine Entwarnung herausgegeben. Aktuelle Informationen zu den Wasserpegeln und zur Lage in den Gebieten, die betroffen waren, finden Sie hier bei uns.

Amtliche Meldungen zu Hochwasseralarmen sollten in jedem Fall ernst genommen werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Amtliche Meldungen zu Hochwasseralarmen sollten in jedem Fall ernst genommen werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / pusteflower9024

An deutschen Binnengewässern und in Küstennähe kommt es aufgrund des Wetters und des Klimas häufig zu kritischen Wasserständen und Hochwassergefahren. Auch in diesem Herbst ergeben die Modellberechnungen der Hochwasserzentralen der Länder immer wieder Warnstufen durch Hochwasser. Wenn sich das Jahr dem Ende neigt, steigen auch die Niederschlagsmengen hierzulande. Örtlich begrenzter oder auch großflächiger und vorallem lang anhaltender Starkregen kann rasant ansteigende Pegelwerte von fließenden Gewässern zur Folge haben. In den betroffenen Regionen droht dann Hochwasser an den Bächen und Flüssen, Überschwemmungen sind die Folge.

Hochwasser Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch aktuell: Wann und wo gilt die Entwarnung?

EreignisHochwasser-Entwarnung
RegionEinzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch, Landkreis Böblingen, Landkreis Freudenstadt
Gültig von02.10.2024, 05:00 Uhr
Gültig bis02.10.2024, 06:59 Uhr

Entwarnung! Amtliche Meldung der Hochwasserzentrale vom Mittwoch, 02. Oktober 2024

Für das Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch wurde von HVZ Baden-Württemberg am 02.10.2024 um 05:00 Uhr eine Entwarnung veröffentlicht, die von Mittwoch, 02.10.2024 um 05:00 Uhr bis 06:59 Uhr am gleichen Tag gilt.

Der Vorsorgedienst für Hochwasser meldet:
Im Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich und Körsch besteht gemäß Modellberechnung nur noch eine geringe Hochwassergefährdung.

Diese Hochwasser-Meldung bezieht sich auf die Landkreise Böblingen und Freudenstadt.

Landkreis Böblingen und Landkreis Freudenstadt: Was müssen Betroffene bei Hochwasser beachten?

Wenn Sie Anlieger in unmittelbarer Nähe eines Gewässers in einer der betroffenen Regionen sind, nehmen Sie die amtlichen Hochwasserwarnungen ernst. Beachten Sie die offiziellen Mitteilungen und Vorhersagen der örtlichen Wetterdienste, Kommunen sowie der Feuerwehr. Verfolgen Sie vorallem die Situation in Ihrem Umkreis auf den Seiten der regionalen Hochwasserzentrale.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Meldungen des Hochwasserportals der Bundesländer (LHP) und wurde computergestützt generiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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