Es kommt aktuell bei Düsseldorf zu Zugausfällen auf der Linie RE 4. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Wer rechtzeitig über Zugausfälle informiert wird, hat oft noch die Möglichkeit umzuplanen. Aktuell fahren weniger Züge bei Düsseldorf auf der Linie RE 4. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zum Zugausfall in Düsseldorf im Überblick
In der Kurzfassung heißt es: Entfall einzelner Fahrten bei den Zügen der Linie RE 4.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 22.04.2024 | 05.50 Uhr |
Ende: | 02.08.2024, | 11.59 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 16.05.2024 | 04.48 Uhr |
Entfall einzelner Fahrten bei den Zügen der Linie RE 4: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund der angespannten Personalsituation und zur Stabilisierung des Zugbetriebs besteht auf der Linie RE 4 momentan ein reduzierter Fahrplan. Es kommt bis auf Weiteres montags bis freitags zum Entfall einzelner Verstärkerfahrten. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 4 , Ausfall ab Aachen Hbf (05:51) bis Düsseldorf Hbf (07:17) RE 4 , Ausfall ab Aachen Hbf (06:12) bis Düsseldorf Hbf (07:27) RE 4 , Ausfall ab Aachen Hbf (06:51) bis Düsseldorf Hbf (08:17) RE 4 , Ausfall ab Düsseldorf Hbf (16:43) bis Aachen Hbf (18:08) RE 4 , Ausfall ab Düsseldorf Hbf (17:43) bis Aachen Hbf (19:07) RE 4 , Ausfall ab Düsseldorf Hbf (18:43) bis Aachen Hbf (20:09) Alternative Reisemöglichkeit: Bitte nutzen Sie alternativ frühere oder spätere Reiseverbindungen des RE 4 sowie je nach Streckenabschnitt die Züge der Linien RB 33, RE 13 und S 8."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de