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Infos zum Bahnverkehr in NRW aktuell: RB 30 und RB 39: Unwetterschäden zw. Remagen und Ahrbrück

Ein Unwetter hat den Bahnverkehr bei Bonn beeinträchtigt. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

"Alle reden vom Wetter, wir nicht" warb die Deutsche Bundesbahn in den 1960er Jahren. Das aber auch die Bahn davon nicht verschont bleibt, zeigte eine aktuelle Meldung des VRR. Demnach hat ein Unwetter den Bahnverkehr ab dem 03.10.2024 bei Bonn beeinträchtigt. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Bonn im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: RB 30 und RB 39: Unwetterschäden zw. Remagen und Ahrbrück.

TypDatumUhrzeit
Beginn:03.10.202412.00 Uhr
Ende:07.12.2024,07.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:03.10.202408.18 Uhr

RB 30 und RB 39: Unwetterschäden zw. Remagen und Ahrbrück: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Unwetterschäden stören den Bahnverkehr zwischen Remagen und Ahrbrück. Die Züge der Linien RB 30 und RB 39 verkehren zwischen Bonn - Remagen - Walporzheim. Zwischen Ahrbrück - Dernau - Ahrweiler - (Bad Neuenahr) verkehren weiterhin als Ersatz Busse."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

Was gehört zum VRR-Gebiet?

Fast das gesamte Ruhrgebiet ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, daneben auch Düsseldorf sowie die Orte und Landkreise des Niederrhein sowie das Bergische Land.
Daneben sind neben Düsseldorf zahlreiche Großstädte wie Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen zum VRR. Weil auch Wuppertal Teil des Verkehrsverbundes ist, darf mit dem VRR-Ticket auch die legendäre Schwebebahn benutzt werden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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