Zu einer bestehenden Hochwasserwarnung für das Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Möhlin, Dreisam, Elz wurde am Donnerstag, den 09.01.2025 eine Entwarnung herausgegeben. Informationen zur aktuellen Lage sowie wichtige Hinweise, die es eventuell zu beachten gilt, finden Sie hier bei news.de.
Wetter- und klimabedingt kommt es an deutschen Binnengewässern und in den Küstenregionen häufig zu kritischen Wasserpegeln und Gefahren durch Hochwasser. Auch in diesem Winter ergeben die Modellberechnungen der Hochwasserzentralen der Länder immer wieder Warnstufen durch Hochwasser. In der kalten Jahreszeit sind die Niederschlagsmengen - ob Regen oder Schnee - bekanntlich groß. So kann es vorallem bei schwankenden bzw. plötzlich steigenden Temperaturen auch in diesem Januar zur Schneeschmelze und infolge dessen zu einem gravierenden Anstieg von Bächen und Flüssen kommen. Allen voran in den Gebirgsregionen und flussabwärts droht dann Hochwasser und Beschädigungen durch Überschwemmungen.
Hochwasser Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Möhlin, Dreisam, Elz aktuell: Wann und wo gilt die Entwarnung?
Ereignis | Hochwasser-Entwarnung |
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Region | Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Möhlin, Dreisam, Elz, Landkreis Emmendingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis |
Gültig von | 09.01.2025, 12:00 Uhr |
Gültig bis | 09.01.2025, 13:59 Uhr |
Entwarnung! Amtliche Meldung der Hochwasserzentrale vom Donnerstag, 09. Januar 2025
Für das Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Möhlin, Dreisam, Elz wurde von HVZ Baden-Württemberg am 09.01.2025 um 12:00 Uhr eine Entwarnung veröffentlicht, die von Donnerstag, 09.01.2025 um 12:00 Uhr bis 13:59 Uhr am gleichen Tag gilt.
Der Vorsorgedienst für Hochwasser meldet:
Im Einzugsgebiet der Rheinzuflüsse Möhlin, Dreisam und Elz besteht gemäß Modellberechnung nur noch eine geringe Hochwassergefährdung.
Diese Hochwasser-Meldung bezieht sich auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar-Kreis.
Landkreis Emmendingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar-Kreis: Was müssen Betroffene bei Hochwasser beachten?
Sollten Sie sich in einer der betroffenen Regionen befinden bzeiheungsweise Anlieger in unmittelbarer Nähe eines Gewässers sein, beachten Sie bitte die offiziellen Hinweise und Informationen von Kommunen und lokalen Feuerwehrleitstellen. Verfolgen Sie gegebenenfalls auch die Großwetterlage der Region und die aktuelle Situation in Ihrer Umgebung auf der Webseite der regionalen Hochwasserzentrale.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Meldungen des Hochwasserportals der Bundesländer (LHP) und wurde computergestützt generiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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