Arbeitslosigkeit im Kreis Euskirchen aktuell im Januar: Arbeitslosigkeit steigt um 5,1 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Euskirchen im Januar aus!

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Beratungsszene in einer Agentur für Arbeit (gestellt) (Foto) Suche
Beratungsszene in einer Agentur für Arbeit (gestellt) Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitslosigkeit im Kreis Euskirchen steigt deutlich
  • Trotzdem mehr Menschen ohne Job als vor einem Jahr
  • Weniger Menschen als im 0 beziehen Bürgergeld

Mehr Arbeitslose im Kreis Euskirchen. Die Arbeitslosigkeit stieg gegenüber dem Vormonat, liegt aber immer noch niedriger als vor einem Jahr.
Dagegen ging die Zahl der Bürgergeldempfänger gegenüber 0 zurück. Im Vergleich zum Oktober 2024 stieg die Anzahl der Bürgergeld-Empfänger dagegen.
Die wichtigsten Daten im Überblick

Art der DatenAktuellVeränd. VormonatVeränd. VorjahrQuote
Arbeitslose6.511+5,1 %+3,6 %6,0 %
Bürgergeldempfänger11.210-0,2 %+ 0,6 %5,9 %

Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).

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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Kreis Euskirchen?

Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Kreis Euskirchen um 314 Personen und damit 5,1 Prozent auf 6.511 zu.

Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen im Januar 2025

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 7,9 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 49 oder 2,1 Prozent auf 2.357 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Euskirchen auf 36,2 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Euskirchen höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Kreis Euskirchen um 228 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 3,6 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,9 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 6,0 Prozent abweichen.
Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist besonders häufig arbeitslos. Mit 19,1 Prozent lag ihre Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Auch Männer sowie Ältere waren mit Arbeitslosenquoten von 6,4 Prozent sowie 6,3 Prozent überdurchschnittlich oft arbeitslos. Frauen und unter 25-Jährige waren dagegen mit Quoten von 5,6 Prozent sowie 5,2 Prozent seltener ohne Arbeit.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Kreis Euskirchen beziehen Bürgergeld, nämlich 4.066 von insgesamt 6.511. Somit erhalten 62,4 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 104 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 2,6 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wie viele Menschen erhalten im Kreis Euskirchen Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im Januar 11.210 Menschen Bürgergeld im Kreis Euskirchen. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 7.636 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Das entspricht etwa jedem siebzehnten Bürger zwischen 15 und 66 Jahren. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug sank gegenüber dem Vormonat um 20 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 0,2 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 15 Menschen höher, ein Plus von 0,1 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 16 Personen, ein Rückgang von 0,2 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 49 Personen und damit 0,6 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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