Arbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg aktuell im Januar: Arbeitslosigkeit steigt um 5,8 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Herzogtum Lauenburg im Januar aus!

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Beratungsszene in einer Agentur für Arbeit (gestellt) (Foto) Suche
Beratungsszene in einer Agentur für Arbeit (gestellt) Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Kreis Herzogtum Lauenburg ist in Bewegung. Im Januar gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Arbeitslose als einen Monat zuvor.
Anders als die Arbeitslosenzahlen ging die Zahl der Bürgergeldempfänger zurück im Vergleich zum 0. Gegenüber dem Vorjahresmonat fiel die Zahl der Bürgergeld-Empfänger dagegen.
Die wichtigsten Daten im Überblick

Art der DatenAktuellVeränd. VormonatVeränd. VorjahrQuote
Arbeitslose6.067+5,8 %+6,1 %5,5 %
Bürgergeldempfänger12.976-0 %- 0,4 %6,7 %

Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).

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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Die Zahl der Arbeitslosen stieg in Herzogtum Lauenburg um 331 Personen und damit 5,8 Prozent auf 6.067.

Arbeitslosenquote im Kreis Herzogtum Lauenburg im Januar 2025

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 6,2 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 66 oder 3,4 Prozent auf 1.995 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Herzogtum Lauenburg auf 32,9 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Herzogtum Lauenburg auch im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg um 349 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 6,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,3 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 5,5 Prozent.
Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind besonders häufig arbeitslos. Mit 19 Prozent lag ihre Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote für Männer lag bei 5,8 Prozent, für Frauen bei 5,2 Prozent. Auch nach dem Alter lässt sich die Arbeitslosenquote aufschlüsseln, für unter 25-Jährige sowie über 55-Jährige werden gesonderte Arbeitslosenquoten erhoben. Sie lagen bei 6,2 Prozent für die Jüngeren und 5,4 Prozent für die Älteren.

"Hartz 4" in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Kreis Herzogtum Lauenburg beziehen Bürgergeld, nämlich 3.827 von insgesamt 6.067. Somit erhalten 63,1 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 87 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 2,3 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos. Denn Voraussetzung dafür ist das Interesse an einer Arbeitsstelle.

Wer erhält im Kreis Herzogtum Lauenburg Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im Januar im Kreis Herzogtum Lauenburg 12.976 Menschen Bürgergeld. 8.668 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Das entspricht etwa jedem fünfzehnten Bürger zwischen 15 und 66 Jahren. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 8 Menschen, ein Rückgang um 0,1 Prozent. Gegenüber dem Januar vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 36 Menschen höher, ein Plus von 0,3 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 2 Personen, ein Zuwachs von 0 Prozent. Gegenüber dem Januar des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 39 Personen und damit 0,4 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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