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Arbeitslosigkeit im Landkreis Mühldorf a.Inn aktuell im Oktober: Deutlicher Anstieg in der Arbeitslosenstatistik zum Vorjahr

Deutlich weniger Menschen als vor einem Jahr beziehen im Landkreis Mühldorf a.Inn Bürgergeld. Die Zahl der Leistungsempfänger um 4,3 Prozent. Lesen Sie mehr zu Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in der Region.

Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  (Foto) Suche
Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  Bild: Ralf Hirschberger / picture alliance / dpa

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Mühldorf a.Inn?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Mühldorf a.Inn sank im Oktober deutlich. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 113 Personen und damit 4,6 Prozent auf 2.359 zurück. Ein saisonal bedingter Rückgang der Arbeitslosigkeit ist im Oktober normal. Viele Jugendlichen beginnen dann eine Ausbildung und Firmen stellen nach der Sommerpause wieder Personal ein.

Arbeitslosenquote im Landkreis Mühldorf a.Inn im Oktober 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Im Landesdurchschnitt lag die Quote bei 3,7 Prozent und damit höher. Die Arbeitsmarktsituation im Landkreis Mühldorf a.Inn ist somit besser als im Landesdurchschnitt.

28,1 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitslosen sank gegenüber dem Vormonat um 18 oder 2,6 Prozent auf insgesamt 664 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Mühldorf a.Inn niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum Oktober des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Mühldorf a.Inn um 230 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 10,8 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,1 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Mühldorf a.Inn besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 3,4 Prozent abweichen.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 3,3 Prozent etwas niedriger als die der Frauen von 3,5 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 4,1 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 7,5 Prozent.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis Mühldorf a.Inn beziehen Bürgergeld, nämlich 1.259 von insgesamt 2.359. Somit erhalten 53,4 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 76 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 5,7 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Mühldorf a.Inn Bürgergeld?

Im Oktober bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Landkreis Mühldorf a.Inn 3.712 Menschen Bürgergeld. Davon waren 2.500 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug sank gegenüber dem Vormonat um 33 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 0,9 Prozent. Gegenüber dem Oktober vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 63 Menschen niedriger, ein Minus von 4,3 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 27 Personen, was einem Rückgang von 1,1 Prozent entspricht. Gegenüber dem Oktober des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 27 Personen und damit 1,1 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 30.10.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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