
- Arbeitslosigkeit im Landkreis Osterholz steigt
- Trotzdem mehr Arbeitslose als im Januar 2024
- Nur etwas mehr als jeder 24. Einwohner im Erwerbsalter erhält Bürgergeld
Der Arbeitsmarkt im Landkreis Osterholz bewegt sich. Im Januar gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Arbeitslose als im Vormonat.
Anders als die Arbeitslosenzahlen ging die Zahl der Bürgergeldempfänger zurück im Vergleich zum Vormont. Damit bezieht aktuell nur etwas mehr als jeder vierundzwanzigste Einwohner zwischen 15 und 66 Jahren Bürgergeld. Das sind deutlich weniger als im Januar vergangenen Jahres.
Die wichtigsten Daten im Überblick
Art der Daten | Aktuell | Veränd. Vormonat | Veränd. Vorjahr | Quote |
---|---|---|---|---|
Arbeitslose | 2.251 | +5,4 % | +1,0 % | 3,6 % |
Bürgergeldempfänger | 4.620 | -1,7 % | - 4,7 % | 4,2 % |
Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).
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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Osterholz?
Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Landkreis Osterholz um 116 Personen und damit 5,4 Prozent auf 2.251 zu.
Arbeitslosenquote im Landkreis Osterholz im Januar 2025
Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Im Landesdurchschnitt lag die Quote bei 6,3 Prozent und damit höher. Die Arbeitsmarktsituation im Landkreis Osterholz ist somit besser als im Landesdurchschnitt.
32,6 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitslosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 35 oder 5 Prozent auf insgesamt 733 Personen.
Arbeitslosigkeit in der Osterholz höher als vor einem Jahr
Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Osterholz um 23 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 1,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,7 Prozent betragen.
Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Osterholz besonders betroffen?
Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 3,6 Prozent.
Junge Menschen sind in der Osterholz häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent aus. Ihre Quote liegt damit 0,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Auch Ältere sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, für Menschen über 55 lag die Arbeitslosenquote bei 3,9 Prozent. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im Januar bei 18,1 Prozent.
Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?
Von den 2.251 Arbeitslosen im Landkreis Osterholz beziehen 1.155 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 51,3 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 21 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 1,9 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos. Denn Voraussetzung dafür ist das Interesse an einer Arbeitsstelle.
Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Osterholz Bürgergeld?
Im Januar bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Landkreis Osterholz 4.620 Menschen Bürgergeld. 3.048 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das entspricht etwa jedem vierundzwanzigsten Bürger zwischen 15 und 66 Jahren. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre.
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug sank gegenüber dem Vormonat um 108 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 2,3 Prozent. Gegenüber dem Januar vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 264 Menschen niedriger, ein Minus von 5,4 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 53 Personen, ein Rückgang von 1,7 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 150 Personen und damit 4,7 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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