
- Arbeitslosigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin steigt
- Trotzdem weniger Menschen ohne Arbeit als im Januar 2024
- Rund jeder vierzehnte Einwohner im Erwerbsalter erhält Bürgergeld
Der Arbeitsmarkt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist in Bewegung. Im Januar gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Arbeitslose als im 0.
Auch die Zahl der Bürgergeldempfänger ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Damit bezieht aktuell mehr als jeder vierzehnte Einwohner zwischen 15 und 66 Jahren Bürgergeld. Das sind deutlich weniger als Januar 2024.
Die wichtigsten Daten im Überblick
Art der Daten | Aktuell | Veränd. Vormonat | Veränd. Vorjahr | Quote |
---|---|---|---|---|
Arbeitslose | 3.732 | +6,3 % | -2,5 % | 7,3 % |
Bürgergeldempfänger | 6.205 | +0,7 % | - 7,1 % | 7,4 % |
Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).
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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Ostprignitz-Ruppin?
Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Landkreis Ostprignitz-Ruppin um 222 Personen und damit 6,3 Prozent auf 3.732 zu.
Arbeitslosenquote im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Januar 2025
Die Arbeitslosenquote stieg um 0,5 Prozentpunkte auf 7,3 Prozent. Im Landesdurchschnitt lag die Quote bei 6,6 Prozent und damit niedriger. Die Arbeitsmarktsituation im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist somit schlechter als im Landesdurchschnitt.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 82 oder 5,8 Prozent auf 1.504 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Ostprignitz-Ruppin auf 40,3 Prozent der Arbeitslosen zu.
Arbeitslosigkeit in der Ostprignitz-Ruppin niedriger als vor einem Jahr
Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin um -97 Personen niedriger. Das entspricht einem Rückgang um 2,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote sank um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 7,6 Prozent betragen.
Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin besonders betroffen?
Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 7,3 Prozent abweichen.
Junge Menschen sind in der Ostprignitz-Ruppin häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 8,9 Prozent aus. Ihre Quote liegt damit 1,6 Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Dagegen sind ältere Menschen seltener arbeitslos, 15 bis unter 65-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 7,1 Prozent. Allerdings werden nach einer 2008 vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz eingeführten Sonderregelung viele ältere "Hartz IV"-Empfänger ohne Arbeit nicht mehr als arbeitslos gezählt, auch wenn sie keine Arbeit haben und gerne arbeiten würden. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im Januar bei 20,1 Prozent.
Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?
Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beziehen Bürgergeld, nämlich 2.388 von insgesamt 3.732. Somit erhalten 64,0 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 53 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 2,3 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.
Wer erhält im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bürgergeld?
Insgesamt bezogen im Januar 6.205 Menschen Bürgergeld im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. Davon waren 4.536 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das entspricht etwa jedem vierzehnten Bürger zwischen 15 und 66 Jahren. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 29 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,5 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 393 Menschen niedriger, ein Minus von 6,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 30 Personen, was einem Rückgang von 0,7 Prozent entspricht. Gegenüber dem Januar des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 346 Personen und damit 7,1 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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