
- Arbeitslosigkeit im Landkreis Diepholz steigt
- Trotzdem weniger Arbeitslose als im Januar 2024
- Mehr arbeitsfähige Menschen als im 0 beziehen Bürgergeld
Der Arbeitsmarkt im Landkreis Diepholz ist in Bewegung. Im Januar gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Arbeitslose als einen Monat zuvor.
Auch die Zahl der Bürgergeldempfänger ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Nach den jüngsten Daten beziehen 5,2 Prozent der erwerbsfähigen Menschen im Landkreis Diepholz Bürgergeld, das ist etwa jeder neunzehnte Einwohner zwischen 15 und 66 Jahren.
Die wichtigsten Daten im Überblick
Art der Daten | Aktuell | Veränd. Vormonat | Veränd. Vorjahr | Quote |
---|---|---|---|---|
Arbeitslose | 5.760 | +5,3 % | -0,4 % | 4,6 % |
Bürgergeldempfänger | 11.417 | +0,4 % | - 2,3 % | 5,2 % |
Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).
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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Diepholz?
Die Zahl der Arbeitslosen stieg in Diepholz um 291 Personen und damit 5,3 Prozent auf 5.760.
Arbeitslosenquote im Landkreis Diepholz im Januar 2025
Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 Prozentpunkte auf 4,6 Prozent. Im Landesdurchschnitt lag die Quote bei 6,3 Prozent und damit höher. Die Arbeitsmarktsituation im Landkreis Diepholz ist somit besser als im Landesdurchschnitt.
31,5 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitslosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 87 oder 5 Prozent auf insgesamt 1.813 Personen.
Arbeitslosigkeit in der Diepholz niedriger als vor einem Jahr
Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Diepholz um -23 Personen niedriger. Das entspricht einem Rückgang um 0,4 Prozent. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert. Vor einem Jahr hatte sie ebenfalls 4,6 Prozent betragen.
Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Diepholz besonders betroffen?
Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 4,6 Prozent abweichen.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 4,8 Prozent deutlich höher als die der Frauen von 4,3 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 4,3 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 4,4 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 14,6 Prozent.
Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?
Von den 5.760 Arbeitslosen im Landkreis Diepholz beziehen 3.430 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 59,5 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 101 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 3,0 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.
Wer erhält im Landkreis Diepholz Bürgergeld?
Insgesamt bezogen im Januar 11.417 Menschen Bürgergeld im Landkreis Diepholz. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. Davon waren 7.499 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das entspricht etwa jedem neunzehnten Bürger zwischen 15 und 66 Jahren. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 24 Menschen, ein Anstieg um 0,2 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 350 Menschen niedriger, ein Minus von 3,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 30 Personen, ein Zuwachs von 0,4 Prozent. Gegenüber dem Januar des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 179 Personen und damit 2,3 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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