Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Mittelsachsen ist im Januar deutlich gestiegen. Aktuell sind dort 5,9 Prozent der Erwerbspersonen ohne Arbeit. Alles zum Arbeitsmarkt in Mittelsachsen!

- Arbeitslosigkeit im Landkreis Mittelsachsen steigt deutlich
- Trotzdem mehr Menschen ohne Arbeit als vor einem Jahr
- Rund jeder 16. Einwohner im Erwerbsalter erhält Bürgergeld
Der Arbeitsmarkt im Landkreis Mittelsachsen ist in Bewegung. Im Januar gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Arbeitslose als im 0.
Auch die Zahl der Bürgergeldempfänger ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Damit bezieht aktuell rund jeder sechzehnte Einwohner zwischen 15 und 66 Jahren Bürgergeld. Das sind deutlich mehr als im Januar vergangenen Jahres.
Die wichtigsten Daten im Überblick
Art der Daten | Aktuell | Veränd. Vormonat | Veränd. Vorjahr | Quote |
---|---|---|---|---|
Arbeitslose | 9.137 | +5,4 % | +9,3 % | 5,9 % |
Bürgergeldempfänger | 15.214 | +0,1 % | + 4,1 % | 6,1 % |
Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).
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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Mittelsachsen?
Die Zahl der Arbeitslosen stieg in Mittelsachsen um 468 Personen und damit 5,4 Prozent auf 9.137.
Arbeitslosenquote im Landkreis Mittelsachsen im Januar 2025
Die Arbeitslosenquote stieg um 0,3 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 7,0 Prozent.
35,3 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitslosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 111 oder 3,6 Prozent auf insgesamt 3.223 Personen.
Arbeitslosigkeit in der Mittelsachsen höher als vor einem Jahr
Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Mittelsachsen um 776 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 9,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,4 Prozent betragen.
Junge Menschen haben es am Arbeitsmarkt schwerer
Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 5,9 Prozent.
Junge Menschen sind in der Mittelsachsen häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent aus. Ihre Quote liegt damit 0,8 Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Auch Ältere sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, für Menschen über 55 lag die Arbeitslosenquote bei 6,7 Prozent. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im Januar bei 24 Prozent.
"Hartz 4" in Arbeitslosenstatistik
Von den 9.137 Arbeitslosen im Landkreis Mittelsachsen beziehen 5.692 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 62,3 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 110 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 2,0 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.
Wer erhält im Landkreis Mittelsachsen Bürgergeld?
Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im Januar im Landkreis Mittelsachsen 15.214 Menschen Bürgergeld. Davon waren 10.874 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das entspricht etwa jedem sechzehnten Bürger zwischen 15 und 66 Jahren. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 18 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,1 Prozent. Gegenüber dem Januar vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 536 Menschen höher, ein Plus von 3,7 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 11 Personen, ein Zuwachs von 0,1 Prozent. Gegenüber dem Januar des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 425 Personen und damit 4,1 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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