Arbeitnehmer haben nicht nur Pflichten, sondern auch Ansprüche, die sie rechtlich gelten machen können. Diese Ansprüche können sich an das Finanzamt in Sachen Steuern, oder auch an den Arbeitgeber selbst wenden. Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen und sich folgende Rechte nicht nehmen lassen.
Vielen wird bekannt sein, dass Arbeitnehmer ein Recht auf Urlaub haben. Doch wie viel Urlaub steht Ihnen zu und ab wann gilt der Anspruch? Sie müssen mindestens 6 Monate beschäftigt gewesen sein, um Ihren Urlaubsanspruch geltend machen zu können. Dann stehen Ihnen 20 beziehungsweise 24 Tage Urlaub zu, je nachdem ob Sie 5 oder 6 Tage die Woche arbeiten. Einen Sonderurlaub muss der Arbeitgeber Ihnen auch gewähren, wenn es sich um schwere Erkrankungen von Angehörigen oder Beerdigungen handelt. Auch freudigere Ereignisse wie Hochzeiten und Geburten zählen dazu. Nicht bezahlt wird das Fernbleiben aufgrund von Glatteis oder gar Überschwemmung, denn der Sonderurlaubsanspruch entfällt, wenn der Grund nicht individuell und spezifisch auf den Arbeitnehmer zutrifft.
Die drei großen Ansprüche im Arbeitsumfeld
Sie sind fest verankert und unabdingbar in jedem Beschäftigungsverhältnis. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht und den Anspruch darauf, einen der Arbeit entsprechend sicheren Arbeitsplatz zu haben. Das fällt unter die Schutz- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Zudem haben Sie ein Persönlichkeitsrecht, damit Ihre privaten Daten auch wirklich privat bleiben. Schließlich steht es Ihnen zu, dass Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses genügend Zeit eingeräumt bekommen, um sich eine neue Stelle zu suchen.
Steuerliche Vorteile nutzen
Kitabeiträge zum Beispiel kann der Arbeitgeber ebenso zahlen wie die Bahncard, Fortbildung oder Gesundheitsförderung und das alles bleibt für den Arbeitnehmer dann steuerfrei. Ein großer Vorteil ist auch die Direktversicherung, in die Sie steuerfrei knapp 6.500 € einzahlen können.
guru/add/news.de
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