Lässt sich ein Mitarbeiter in der Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Folgt dennoch der Rausschmiss, muss es dafür andere schwerwiegende Gründe geben.
Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung vorliegen.
Familienvater klagt gegen Kündigung während der Probezeit wegen Krankheit des Kindes
Aber nicht jede während der Probezeit ausgesprochene Kündigung ist eine solche Maßregelung. Die Kündigung kann auch aus anderen Gründen erfolgen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az.: 8 Sa 152/16).
In dem verhandelten Fall befand sich ein Kurierfahrer in einer sechsmonatigen Probezeit. Er war alleinerziehender Vater eines 2011 geborenen Sohnes. Während eines Urlaubs informierte er den Arbeitgeber, dass sein Sohn in der folgenden Woche operiert werde und er daher den Urlaub noch verlängern wolle. Danach sei der Sohn krankgeschrieben.
Der Arbeitgeber erklärte sich zunächst damit einverstanden. Der Sohn wurde dann jedoch länger, fast den ganzen Monat krankgeschrieben. An dem Tag, als der Mitarbeiter seinem Chef die Krankschreibung des Kindes faxte, erhielt er danach persönlich die schriftliche ordentliche Kündigung. Dagegen klagte der Mann.
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Krankheit ist kein Grund für den Job-RausschmissSeite 1
- Krankschreibung in der Probezeit kein Grund für Kündigung Seite 2
Übersicht: Kündigung in der Probezeit
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