Der Hochzeitstag soll der schönste Tag im Leben sein. Doch dafür bedarf es in der Vorbereitungsphase eine Menge Organisationsstress. Arbeitnehmer können sich, sofern keine Sonderregelung besteht, dafür sogar frei nehmen.
Kurz vor der Hochzeit kann es für das Brautpaar stressig werden - und für Arbeitnehmer ist gut zu wissen, dass ihnen dann unter Umständen Sonderurlaub zusteht. Darauf weist Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, hin.
Steht Ihnen Sonderurlaub für die eigene Hochzeit zu?
Häufig gibt es in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen dazu. Hier sollten Mitarbeiter zunächst einmal nachschauen, rät Maier, der dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) angehört.
Voraussetzungen für Sonderurlaub wegen Hochzeit
Steht dort nichts, überprüfen Brautleute als nächstes, ob in ihrem Arbeitsvertrag die Anwendung von Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch ausgeschlossen ist. Ist das der Fall, bekommen Arbeitnehmer keinen Sonderurlaub. Wenn das jedoch nicht gegeben ist, haben Mitarbeiter eine gute Chance, einen zusätzlichen Tag freizubekommen, sagt Meier. Allerdings gelte das nur, wenn sie an einem Tag heiraten, an dem sie sonst tatsächlich arbeiten müssten. Wer nie samstags arbeitet, aber am Samstag heiratet, bekommt in der Regel nicht zusätzlich frei.
Mehr zum Thema: So bekommen Sie Sonderurlaub vom Chef.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Google+ und Twitter? Hier finden Sie brandheiße News, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.
sam/news.de/dpa
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.