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Sonderurlaub für Heirat: Die Voraussetzungen für Urlaubsanspruch bei Hochzeit

Der Hochzeitstag soll der schönste Tag im Leben sein. Doch dafür bedarf es in der Vorbereitungsphase eine Menge Organisationsstress. Arbeitnehmer können sich, sofern keine Sonderregelung besteht, dafür sogar frei nehmen.

Brautpaare können in der stressigen Vorbereitungszeit einen Sonderurlaub beantragen. Dieser stehe ihnen zu, wenn im Arbeitsvertrag Paragraf 616 des BGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. (Foto) Suche
Brautpaare können in der stressigen Vorbereitungszeit einen Sonderurlaub beantragen. Dieser stehe ihnen zu, wenn im Arbeitsvertrag Paragraf 616 des BGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Bild: Patrick Pleul/dpa

Kurz vor der Hochzeit kann es für das Brautpaar stressig werden - und für Arbeitnehmer ist gut zu wissen, dass ihnen dann unter Umständen Sonderurlaub zusteht. Darauf weist Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, hin.

Steht Ihnen Sonderurlaub für die eigene Hochzeit zu?

Häufig gibt es in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen dazu. Hier sollten Mitarbeiter zunächst einmal nachschauen, rät Maier, der dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) angehört.

Voraussetzungen für Sonderurlaub wegen Hochzeit

Steht dort nichts, überprüfen Brautleute als nächstes, ob in ihrem Arbeitsvertrag die Anwendung von Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch ausgeschlossen ist. Ist das der Fall, bekommen Arbeitnehmer keinen Sonderurlaub. Wenn das jedoch nicht gegeben ist, haben Mitarbeiter eine gute Chance, einen zusätzlichen Tag freizubekommen, sagt Meier. Allerdings gelte das nur, wenn sie an einem Tag heiraten, an dem sie sonst tatsächlich arbeiten müssten. Wer nie samstags arbeitet, aber am Samstag heiratet, bekommt in der Regel nicht zusätzlich frei.

Mehr zum Thema: So bekommen Sie Sonderurlaub vom Chef.

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sam/news.de/dpa

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