Die Mehrzahl der Bundesbürger hat Geldprobleme. Meist lassen sich kleine Schulden schnell tilgen – bei größeren Forderungen bekommen es Schuldner oft mit Gerichtsvollziehern zu tun. Betroffene sollten dabei jedoch über ihre Recht Bescheid wissen – denn es gibt Grenzen.
Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland rund 6,41 Millionen Privatpersonen, die mit Überschuldung zu kämpfen hatten. Wer bei Gläubigern in der Kreide steht, sollte vor seinen Verpflichtungen keinesfalls die Augen verschließen. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, ist es keine gute Idee, Abwesenheit vorzutäuschen oder nicht zu öffnen. Per Gerichtsbeschluss kann sich der Beamte notfalls Zugang in die Wohnung verschaffen. Wird dabei zum Beispiel ein Schlüsseldienst zu Hilfe genommen, trägt der Schuldner die anfallenden Kosten.
Ebenso verspricht es keinen Erfolg, Unwissenheit über den Besuch des Gerichtsvollziehers vorzutäuschen. Bevor der Mann mit den Kuckucksaufklebern an der Tür klingelt, erhält der Schuldner einen sogenannten Titel. Darunter versteht der Fachmann zum Beispiel ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid, der von einer Behörde, einem Notar oder einem Gericht stammen kann. Anders verhält es sich bei Mitarbeitern von Inkassounternehmen, die Geld eintreiben wollen. Meist handelt es sich bei den Hausbesuchen nur um Einschüchterungsmethoden. Wer die Haustür nicht öffnet, hat keine Konsequenzen zu befürchten.
Nicht alles darf gepfändet werden
Je nachdem, ob eine Forderung oder Gegenstände gepfändet werden sollen, unterscheidet die Justiz zwischen Forderungspfändungen und Sachpfändungen. Ein Gerichtsvollzieher darf aber weder das komplette Inventar einer Wohnung noch das gesamte Bargeld einkassieren. Schuldner sind zudem nicht verpflichtet, auf alle Fragen des Beamten zu antworten. Auskünfte zum Arbeitsplatz und zur Bankverbindung dürfen verschwiegen werden, um eine Pfändung des Lohns oder Kontos zu verhindern.
Dinge des täglichen Gebrauchs darf der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen, solange sie zu einer bescheidenen Lebensführung gehören – so steht es in § 811 der Zivilprozessordnung. Kleidung, Haushaltsgeräte und der Fernseher bleiben also beim Schuldner. Wer jedoch einen neuwertigen Flachbildfernseher für mehrere tausend Euro im Wohnzimmer hat, wird sich von diesem exklusiven Stück verabschieden müssen. Das gleiche gilt für andere Luxusartikel im Haushalt.
Dabei wird ein Gerichtsvollzieher allerdings abwägen, wieviel Geld die Sachen bei einer Versteigerung wert sind. Eine Stereoanlage, die vor fünf Jahren noch der neueste Stand der Technik war, bringt möglicherweise nicht mehr viel – dann darf sie der Schuldner behalten. Nimmt der Gerichtsvollzieher aber Geräte mit, die noch nicht vollständig abbezahlt sind, muss der Schuldner ihm das mitteilen. Dann zahlt der Gläubiger die ausstehenden Raten.
Kontoumwandlung schützt vor Pfändung
Befindet sich beim Besuch des Gerichtsvollziehers Bargeld im Haus, zum Beispiel ausgezahlter Lohn oder Sozialleistungen, kann dies teilweise einbehalten werden. Um Schulden zu begleichen, wird neben dem Barvermögen auch Geld auf Konten gepfändet – egal ob sich darauf Sozialleistungen, Kindergeld oder Lohn befinden. Davor schützen können sich Schuldern nur, indem sie ihr Girokonto in ein sogenanntes P-KontoInhaber eines Girokontos können seit Juli 2010 eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, beantragen. Verbraucher haben einen rechtlichen Anspruch auf die kostenlose Umwandlung. Ein P-Konto kann nicht aufgrund von Pfändungen gesperrt werden. umschreiben lassen. Damit bleiben zum Beispiel verschuldeten Singles mit Einkommen durch eine regelmäßige Tätigkeit 1028,89 Euro – das ist der unterste unpfändbare Betrag. Kann der Schuldner nachweisen, dass er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, erhöht sich diese Grenze.
Darf ein Pfandsiegel auf Erbstücke und Luxusautos?
Besonders beliebt bei Gerichtsvollziehern ist Schmuck. So sehr dem Schuldner das goldene Erbstück am Herzen liegen mag – bei einer Versteigerung bringt es meist Geld ein und wird deshalb einbehalten. Die einzige Ausnahme ist der Ehering, den darf kein Beamter mitnehmen.
Auch Dinge, die der Schuldner für seine tägliche Arbeit braucht, können nicht gepfändet werden. Dazu zählt mitunter das Mobiltelefon, der Computer oder ein Auto. Ausnahmen bilden hier Luxusautos, die bei einer Austauschpfändung durch ein günstigeres Modell ersetzt werden. Wenn der Schuldner seinen Arbeitsplatz jedoch mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichen kann, darf sein Auto ebenfalls gepfändet werden.
Letzter Schritt eidesstattliche Versicherung
Häufig kann die ausstehende Forderung durch Pfändungen nicht komplett beglichen werden. Dann fordert der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Hier darf nicht geschummelt werden, jede Art von Einkommen muss wahrheitsgemäß offengelegt werden. Vorteil für den Schuldner: Eine eidesstattliche Versicherung ist drei Jahre gültig, in denen keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen zu befürchten sind. Allerdings wird der Schwur bei der Schufa registriert. Umgehen lässt sich die Versicherung allerdings, wenn der Schuldner glaubhaft machen kann, dass er seine Schulden innerhalb eines halben Jahres begleichen kann.
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