Von news.de-Mitarbeiter Ayke Süthoff - Uhr

Studieren mit Kind: Zehn Tipps für schwangere Studentinnen

Studieren mit Kind ist kein Zuckerschlecken. Damit es trotzdem klappt, gibt es ein paar wichtige Regeln. News.de gibt Ihnen Tipps, wie es auch mit dem Geld klappt.

Studieren mit Kind - so ist es machbar. (Foto) Suche
Studieren mit Kind - so ist es machbar. Bild: ddp

Bafög. Wird das Studium länger als drei Monate unterbrochen, besteht kein Anspruch mehr auf Bafög. Das Bafög-Amt muss von der Uni-Pause unterrichtet werden, sonst kann das Amt später ein Rückzahlung verlangen. Als Ersatz für die Bafög-Zahlungen kann Hartz IV beantragt werden. Ob dieses gezahlt wird, hängt davon ab, wie viel Einkommen und Vermögen die Eltern des Kindes haben. Wird das Studium wieder aufgenommen, wird das Bafög wie gehabt gezahlt. Eltern können allerdings zusätzlich Geld beantragen, den sogenannten Kinderbetreuungszuschlag. Der Antrag lohnt sich, für das erste Kind gibt es monatlich 113 Euro mehr, ab dem zweiten immerhin noch 85 Euro. Außerdem verlängert sich die Laufzeit bei studierenden Eltern, um ein Semester für den Zeitraum der Schwangerschaft und um je ein weiteres Semester für jedes Lebensjahr des Kindes.

Hartz IV. Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, wird gezahlt, wenn kein anderes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Für Studierende bekommen eigentlich kein Hartz IV. Anspruche darauf können aber bestehen, wenn Schwangere oder studierende Eltern Urlaubssemester nehmen. Besteht kein Anspruch auf Hartz IV, übernimmt die Arge zumindest Kosten für den Mehrbedarf, also Kosten beispielsweise für Schwangerschaftskleidungen.

Elterngeld. Abhängig vom zuletzt bezogenen Gehalt bekommen Eltern für die ersten zwölf bis 14 Monate bis zu 1800 Euro monatlich. Da Studenten jedoch selten über ein hohes Einkommen verfügen, ist für die meisten der Mindestsatz von 300 Euro monatlich relevant. Dieser steht jedem Elternpaar zu und wird nicht von anderen Sozialleistungen, wie Hartz IV, Bafög oder Wohngeld abgezogen. Der Antrag sollte möglichst schnell nach der Geburt gestellt werden, da rückwirkend höchstens drei Monate gezahlt werden.

Kindergeld. Seit dem ersten Januar 2010 zahlt der Staat monatlich 184 Euro Kindergeld für das erste Kind. Wie beim Elterngeld sollte der Antrag allerdings möglichst schnell nach der Geburt gestellt werden. Zuständig ist die örtliche Familienkasse, die vielerorts an die Agentur für Arbeit angegliedert ist. Dort gibt es auch das nötige Formular.

Mutterschaftsgeld. Für die meisten Studentinnen ist Mutterschaftsgeld nicht relevant, da es nur bei einer Festanstellung gezahlt wird. Mutterschaftsgeld steht Frauen im Zeitraum sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung zu und wird vom Arbeitgeber und der Krankenkasse übernommen. Für viele Studentinnen interessanter ist die Regelung bei einer Nebentätigkeit auf 400-Euro-Basis. Dann gibt es statt des Mutterschaftsgelds eine einmalige Zahlung vom Bundesversicherungsamt in Höhe von 219 Euro.

Kinderzuschlag. Können Eltern sich selbst finanzieren, nicht aber den Unterhalt des Kindes, haben sie Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Ähnlich wie das Wohngeld, das Studenten nur beantragen können wenn sie kein Bafög erhalten, übernimmt den Kinderzuschlag die Stadt.

Kinderbetreuung. Die Universitäten sind nicht dazu verpflichtet, Kinderbetreuung anzubieten. Trotzdem unterhalten fast alle Studentenwerke Kinderkrippen und Kindertagesstätten. Aber Achtung: Die Kindergärten sind äußerst gefragt. Eltern müssen ihr Kind deshalb frühzeitig anmelden, am besten noch vor der Geburt. Informationen gibt es über die Beratungsstellen der örtlichen Studentenwerke.

Studiengebühren. Die Gebühren für das Studium werden Müttern fast überall in Deutschland erlassen. Unbedingt in der Studienberatung der eigenen Universität nachfragen.

Urlaubssemester. Schwangeren, beziehungsweise Müttern, stehen sechs zusätzliche Urlaubssemester zu. Sie können also bis zu drei Jahre im Studium pausieren und danach erst ihren Abschluss machen. Kommt ihnen aber eine Studienreform oder eine neue Studienordnung in ihrem Fach dazwischen, könnten sie Pech haben: Sie haben kein Recht, auf der zur ihrem Studienbeginn gültigen Studienordnung zu beharren. Deshalb ist es ratsam, sich bei dreijähriger Uni-Pause auf der Homepage der Hochschule oder Fakultät über mögliche Änderungen zu informieren. Hilfe gibt es, was Urlaubssemester angeht, immer im Prüfungsamt.

Tipps und weitere Informationen. In der Welt der Universitäten sind vor allem regionale Besonderheiten wichtig. Jede Uni hat ihre Eigenheiten. Deshalb sollten sich Schwangere vom örtlichen Studentenwerk beraten lassen. Außerdem gibt es an vielen Unis Servicebüros extra für Studierende mit Kind. Auch Studentenvertretungen wie AstA oder Studentenrat helfen. Schwangerenberatung bieten aber auch Organisationen wie die Caritas oder die Diakonie an.

ham/news.de

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