
- 11 Wetterstationen melden schlechte Luft durch Feinstaub und andere Schadstoffe
- Höchste Grenzwert-Überschreitung in Leipzig-Mitte mit 36 µg/m³
- Umweltbundesamt meldet: Luftqualitätsindex im roten Bereich
- Schlechtester Jahresmittelwert in Bautzen
Luftqualität in Sachsen unter Druck! An 11 Messstationen des Umweltbundesamtes werden schlechte bis sehr schlechte Werte gemessen! Hauptverursacher ist der Schadstoff Feinstaub - eine Ansammlung winziger Partikel, die in die tiefen Atemwege gelangen und potenziell gesundheitsschädlich sind. Auch hohe Ozon- und Stickstoffwerte führen aktuell zu einer geminderten Luftqualität.
In diesem Moment wird die höchste Grenzwertüberschreitung an der Straßenmessstelle Leipzig-Mitte gemessen. Hier liegt der Luftqualitätsindex momentan im roten Bereich. Der Grenzwert für Feinstaub₂,₅ wird mit 36 µg/m³ überschritten.
Die Karte zeigt eine Auswahl der Stationen mit überschrittenen Werten. Für eine vollständige Liste besuchen Sie die Luftkarten des Umweltbundesamtes (UBA).
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Luftqualität Sachsen: Bautzen verzeichnet schlechtesten Jahresmittelwert
Basierend auf den Luftqualitätsanalysen, die das Umweltbundesamt (UBA) für das vergangene Jahr durchgeführt hat, konnten die Stationen mit den höchsten Jahresmittelwerten für Feinstaub identifiziert werden.Der jährliche Durchschnittswerte von PM10 darf laut UBA die vorgeschriebenen 40 µg/m³ nicht übersteigen.
In Sachsen weist die Messstation an der Bautzen den höchsten Jahresmittelwert mit 14 µg/m³ auf. Zudem wurden dort 3 Tage registriert, an denen der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ überschritten wurde. Zum Vergleich: In Carlsfeld gab es insgesamt nur 2 Tage, an denen das Tagesmittel diesen Wert überschritt.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden. Der Jahresmittelwert darf maximal 40 µg/m³ betragen. Für die noch feineren Partikel PM2,5 gilt seit 2015 ein verbindlicher Jahresgrenzwert von 25 µg/m³.
Diese Grenzwerte werden eingeführt, um die Gesundheit von Risikogruppen wie Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen zu bewahren.
+++Dieser Text wurde auf der Basis des Umwelt Bundesamt (UBA) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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mel/roj/news.de
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