Lieferengpass bei GALANTAMIN-NEURAXPHARM 16 MG HARTKAPSELN, RETARDIERT: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Zuletzt wurde am 08.08.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament GALANTAMIN-NEURAXPHARM 16 MG HARTKAPSELN, RETARDIERT bezieht. Bereits am 06.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch GALANTAMIN-NEURAXPHARM 16 MG HARTKAPSELN, RETARDIERT ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament GALANTAMIN-NEURAXPHARM 16 MG HARTKAPSELN, RETARDIERT

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von neuraxpharm Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 11.02.2025 bis zum 31.12.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für GALANTAMIN-NEURAXPHARM® 16 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

GALANTAMIN-NEURAXPHARM 16 MG HARTKAPSELN, RETARDIERT: Die Details zum Arzneimittel

Bei GALANTAMIN-NEURAXPHARM® 16 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Galantaminhydrobromid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet
MedikamentGALANTAMIN-NEURAXPHARM 16 MG HARTKAPSELN, RETARDIERT
Herstellerneuraxpharm Arzneimittel GmbH
PZN09381771
WirkstoffGalantaminhydrobromid
Gültigkeitszeitraum11.02.2025 bis 31.12.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

(Stand der Meldung: 08.08.2025)

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Verfügbarkeit und Ausblick

Ob es im Fall GALANTAMIN-NEURAXPHARM 16 MG HARTKAPSELN, RETARDIERT beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 08.08.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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