Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2025 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Pierre Fabre Pharma GmbH für den Zeitraum vom 03.01.2025 bis zum 16.03.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN wird jedoch vom Bundesinstitut Obgemsa vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "n.a".
OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN: Die Details zum Medikament
Bei OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Vibegron von Bedeutung ist.
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel enthält den Wirkstoff Vibegron. Dieser Wirkstoff entspannt die Harnblasenmuskulatur (Beta-3-Adrenozeptoragonist), verringert dadurch die Aktivität einer überaktiven Blase und bessert die damit verbundenen Symptome.
- Das Arzneimittel wird angewendet zur Behandlung der Symptome einer überaktiven Blase bei Erwachsenen. Dazu gehören:
- plötzlicher Harndrang; auch imperativer Harndrang genannt: der Zwang, die Blase sofort zu entleeren
- häufigerer Harndrang als gewöhnlich; auch häufigere Miktionsfrequenz (Blasenentleerungen) genannt
- fehlende Kontrolle über die Blasenentleerung mit Einnässen; auch Harn (Drang)-Inkontinenz genannt
Medikament | OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN |
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Hersteller | Pierre Fabre Medicament |
PZN | 19171106 |
Wirkstoff | Vibegron |
Gültigkeitszeitraum | 03.01.2025 bis 16.03.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Obgemsa |
Begründung für den Lieferengpass | Produktionsproblem |
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall OBGEMSA 75 MG FILMTABLETTEN ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 17.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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