Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Arzneimittel ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG.
Probleme in der Produktion bei ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Bioprojet Pharma, bleibt für den Zeitraum vom 31.12.2024 bis zum 01.04.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Herstellerwechsel" angegeben wird.
ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG: Die Details zum Medikament
ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG ist ein Rezeptpflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Epinephrin/Adrenalin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Störungen verschrieben:
- Allergie, nicht näher bezeichnet
- Anaphylaktischer Schock, nicht näher bezeichnet
- Nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge
- Sonstige Nahrungsmittelunverträglichkeit, anderenorts nicht klassifiziert
- Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion: Insektenbiss oder -stich (ungiftig)
Medikament | ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG |
---|---|
Hersteller | Bioprojet Pharma |
PZN | 15405010 |
Wirkstoff | Epinephrin/Adrenalin |
Gültigkeitszeitraum | 31.12.2024 bis 01.04.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Herstellerwechsel |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Ob es im Fall ANAPEN® JUNIOR 150 ΜG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 02.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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