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Lieferengpass bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG

Die Information zum Lieferengpass für das Medikament der Firma neuraxpharm Arzneimittel GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 23.07.2024 bis zum 28.02.2025. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG: Die Details zum Arzneimittel

Bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
  • Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
MedikamentQUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG
Herstellerneuraxpharm Arzneimittel GmbH
PZN16398387
WirkstoffQuetiapinfumarat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum23.07.2024 bis 28.02.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Sonstigen Hersteller

Auch interessant: Lieferengpass bei PRAMIPEXOL-NEURAXPHARM® 0,26 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Da der Engpass im Fall QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 600 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 26.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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