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Lieferengpass bei DEXAMETHASON ACIS® 4 MG: Aktuell ist dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament DEXAMETHASON ACIS® 4 MG Lieferengpässe gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch DEXAMETHASON ACIS® 4 MG ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament DEXAMETHASON ACIS® 4 MG

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von acis Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis zum 30.05.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DEXAMETHASON ACIS® 4 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für DEXAMETHASON ACIS® 4 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

DEXAMETHASON ACIS® 4 MG: Die Details zum Medikament

DEXAMETHASON ACIS® 4 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Dexamethason von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:

  • Hirnödem
  • Iridozyklitis, nicht näher bezeichnet
  • Intrakranieller Abszess und intrakranielles Granulom
  • Bösartige Neubildung, nicht näher bezeichnet
  • Typhus abdominalis
  • Nicht näher bezeichnete Tuberkulose der Atmungsorgane ohne Angabe einer bakteriologischen, molekularbiologischen oder histologischen Sicherung
  • Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Gehirn, nicht näher bezeichnet
MedikamentDEXAMETHASON ACIS® 4 MG
Herstelleracis Arzneimittel GmbH
PZN06846637
WirkstoffDexamethason
Gültigkeitszeitraum01.11.2024 bis 30.05.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall DEXAMETHASON ACIS® 4 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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