Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Arzneimittel NEOSYNEPHRIN POS® 5% Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch NEOSYNEPHRIN POS® 5% ist aktuell betroffen.
Produktionsprobleme bei NEOSYNEPHRIN POS® 5%
Die Benachrichtigung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma URSAPHARM Arzneimittel GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 04.11.2024 bis zum 06.01.2025. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für NEOSYNEPHRIN POS® 5% wird jedoch vom Bundesinstitut Neosynephrin-POS 5% vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Endfreigabe" angegeben wird.
NEOSYNEPHRIN POS® 5%: Die Details zum Medikament
NEOSYNEPHRIN POS® 5% ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Phenylephrinhydrochlorid von Bedeutung.
Medikament | NEOSYNEPHRIN POS® 5% |
---|---|
Hersteller | URSAPHARM Arzneimittel GmbH |
PZN | 00748098 |
Wirkstoff | Phenylephrinhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 04.11.2024 bis 06.01.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Neosynephrin-POS 5% |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme bei der Endfreigabe |
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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall NEOSYNEPHRIN POS® 5% aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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