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Lieferengpass bei LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG: Das sind die Ursachen für die Knappheit des Epilepsie-Medikaments

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG bezieht. Bereits am 15.10.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von 1 A Pharma GmbH (D), bleibt für den Zeitraum vom 31.05.2024 bis zum 08.04.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: "voraussichtliche Verfügbakreiten:100FCT/Pack 29.11.2024200FCT/Pack 31.01.202550FCT/Pack 08.04.2025".

LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG: Die Details zum Medikament

Bei LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Levetiracetam von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:

  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
MedikamentLEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG
Hersteller 1 A Pharma GmbH
PZN 16396336
Wirkstoff Levetiracetam
Gültigkeitszeitraum 31.05.2024 bis 08.04.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass keine Angaben

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Es ist unklar, ob im Fall LEVETIRACETAM - 1 A PHARMA® 1500 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 23.10.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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