Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Arzneimittel ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML: "Erhöhte Nachfrage"
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von neuraxpharm Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 07.11.2024 bis zum 15.01.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML: Die Details zum Medikament
ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Ethosuximid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:
- Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
- Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
- Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat ist ein Arzneimittel zur Behandlung von epileptischen Anfällen (Antiepileptikum).
- Es wird angewendet zur Behandlung von
- pyknoleptischen Absencen sowie komplexen und atypischen Absencen
- myoklonisch- astatischem Petit mal und myoklonischen Anfällen des Jugendlichen (Impulsiv- Petit- mal), wenn andere Arzneimittel nicht wirksam waren und/ oder nicht vertragen wurden.
Medikament | ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML |
---|---|
Hersteller | neuraxpharm Arzneimittel GmbH |
PZN | 12504958 |
Wirkstoff | Ethosuximid |
Gültigkeitszeitraum | 07.11.2024 bis 15.01.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Da der Engpass im Fall ETHOSUXIMID-NEURAXPHARM® 50 MG/ML möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 14.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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