Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Arzneimittel VOTUBIA® 5 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch VOTUBIA® 5 MG ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament VOTUBIA® 5 MG
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von NOVARTIS Pharma GmbH für den Zeitraum vom 16.10.2024 bis zum 30.11.2024 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für VOTUBIA® 5 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für VOTUBIA® 5 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Ausfuhrdokumente liegen nicht vor".
VOTUBIA® 5 MG: Die Details zum Arzneimittel
VOTUBIA® 5 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Everolimus von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:
- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Gehirn, nicht näher bezeichnet
- Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
- Tuberöse (Hirn-) Sklerose
- Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe
Medikament | VOTUBIA® 5 MG |
---|---|
Hersteller | Novartis Europharm Limited' |
PZN | 10200214 |
Wirkstoff | Everolimus |
Gültigkeitszeitraum | 16.10.2024 bis 30.11.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Da der Engpass im Fall VOTUBIA® 5 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das oberste Bestreben ist, die Produktion verstärkt nach Europa zurückzuverlagern. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 16.10.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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