Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Medikament VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Teva GmbH für den Zeitraum vom 23.09.2024 bis zum 31.01.2025 in Kraft. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb schwierig zu bewältigen, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML: Die Details zum Medikament
VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Vincristinsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:
- Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Retina
- Bösartige Neubildung: Zerebellum
- Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
- Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet
Medikament | VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML |
---|---|
Hersteller | TEVA GmbH |
PZN | 05505928 |
Wirkstoff | Vincristinsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 23.09.2024 bis 31.01.2025 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 27.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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