Lieferengpass bei VINCRISTINSULFAT-TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 19.08.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel VINCRISTINSULFAT-TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 07.05.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Herausforderungen durch Medikamentenengpässe nehmen im Gesundheitswesen zu. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch VINCRISTINSULFAT-TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG ist aktuell betroffen.
Produktionsprobleme bei VINCRISTINSULFAT-TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG
Die Meldung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma Teva GmbH hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 31.12.2025. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Unzweifelhaft ist aber: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich.
VINCRISTINSULFAT-TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG: Die Details zum Arzneimittel
Bei VINCRISTINSULFAT-TEVA® 1 MG/ML handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Vincristinsulfat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung: Retina
- Bösartige Neubildung: Zerebellum
- Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
| Medikament | VINCRISTINSULFAT-TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG |
|---|---|
| Hersteller | TEVA GmbH |
| PZN | 05505911 |
| Wirkstoff | Vincristinsulfat |
| Gültigkeitszeitraum | 01.05.2025 bis 31.12.2025 |
| relevant im Krankenhaus | ja |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Produktionsproblem |
(Stand der Meldung: 19.08.2025)
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Verfügbarkeit und Ausblick
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall VINCRISTINSULFAT-TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.08.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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