Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Arzneimittel CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG Lieferengpässe. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG.
Details zum Lieferengpass beim Medikament CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von 1 A Pharma GmbH (D) für den Zeitraum vom 24.07.2024 bis zum 30.11.2024 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG wird jedoch vom Bundesinstitut Clarithromycin-1A Pharma 250 mg Filmtabletten vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Clarithromycin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Pneumonie, nicht näher bezeichnet
- Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
- Chronische Sinusitis, nicht näher bezeichnet
- Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
- Erysipel [Wundrose]
- Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
- Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Dieses Präparat ist ein Antibiotikum, das zur Gruppe der Makrolid-Antibiotika gehört. Es stoppt das Wachstum bestimmter Bakterien.
- Es wird bei Erwachsenen und Jugendlichen (12 Jahre und älter) zur Behandlung von Infektionen mit Bakterien angewendet, die gegenüber Clarithromycin empfindlich sind, wie zum Beispiel:
- in den Bronchien und der Lunge
- in den Nasennebenhöhlen und im Hals
- auf der Haut und in den Muskeln
- bei Magengeschwüren, die durch das Bakterium Helicobacter pylori hervorgerufen werden
Medikament | CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG |
---|---|
Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
PZN | 03811302 |
Wirkstoff | Clarithromycin |
Gültigkeitszeitraum | 24.07.2024 bis 30.11.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Clarithromycin-1A Pharma 250 mg Filmtabletten |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Ob es im Fall CLARITHROMYCIN 1A PH 250MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 20.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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